Der Mordfall sorgte 2023 in Oberfranken für Aufsehen. In der Nacht vom 11. auf 12. Februar kam es unter den vier Bewohnern einer Wohngemeinschaft Mainleus im Landkreis Kulmbach wegen einer verstopften Toilette zu einem Streit. Er endete für einen 48-Jährigen tödlich. Seine Leiche wurde zwei Tage später in einem Waldstück gefunden.
Die drei Mitbewohner standen schnell im Verdacht, die Täter zu sein. Zwei wurden bereits wegen Mordes und wegen Beihilfe zum Totschlag verurteilt. Nun steht auch der mutmaßliche Drahtzieher vor dem Bayreuther Landgericht. Er galt bisher aus gesundheitlichen Gründen als nicht verhandlungsfähig.
"Grünes Haus" in Mainleus: Alkoholkonsum und Gewalt
Seit August 2024 sitzt der Angeklagte in Untersuchungshaft. Er galt als "Chef" der Mainleuser Wohngemeinschaft im "grünen Haus" – so war das mittlerweile nach einem Brand abgerissene Haus wegen seiner Fassadenfarbe im Ort bekannt. Wie der erste Prozess zeigte, waren dort Alkoholkonsum und Gewalt an der Tagesordnung. Die Staatsanwaltschaft Bayreuth wirft dem Angeklagten mehrfache gefährliche Körperverletzung und Anstiftung zum Mord vor. Außerdem soll er einen weiteren, ehemaligen Mitbewohner körperlich misshandelt haben.
Streit wegen verstopfter Toilette eskaliert
In der Mordnacht Mitte Februar ist ein Streit zwischen dem Angeklagten und dem Opfer offenbar eskaliert. Der Grund: ein Wasserschaden - verursacht durch eine verstopfte Toilette. Der Angeklagte habe mit einer Krücke auf den Mitbewohner eingeschlagen und ihn schwer verletzt. Marcel E., ein weiterer Mitbewohner, habe brutal auf das Opfer eingeschlagen, den 48-Jährigen lebensgefährlich verletzt.
Um die Tat zu verdecken, soll der Angeklagte seine zwei Mitbewohner – Marcel E. und Tina H. – angewiesen haben, das Opfer aus dem Haus zu bringen. Sie sollen den lebensgefährlich Verletzten in einen Lieferwagen gelegt haben. Marcel E. soll ihn in ein Waldstück gebracht haben, dort starb das Opfer an den Folgen seiner massiven inneren Verletzungen.
Zwei Mitbewohner bereits verurteilt
Bereits im Dezember 2023 waren die ersten beiden Urteile in diesem Fall gefallen. Wegen Mordes und schwerer Körperverletzung wurde Marcel E. zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren verurteilt. Außerdem muss er sich wegen Alkoholabhängigkeit in eine Entziehungstherapie begeben. Nach Verbüßen der Haftstrafe soll über die Sicherungsverwahrung des Mannes entschieden werden. Das Landgericht verhängte nicht die bei Mord übliche lebenslange Haftstrafe, weil Marcel E. wegen seiner Alkoholsucht und einer Impulskontrollstörung als vermindert schuldfähig gilt.
Tina H. wurde wegen Beihilfe zum Totschlag zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Sie soll zwar noch versucht haben, das Opfer zu beatmen, war schließlich aber daran beteiligt, den lebensgefährlich verletzten Mann in den Lieferwagen zu schaffen.
Nun steht auch der dritte Mitbewohner vor Gericht. Für die Verhandlung sind insgesamt 21 Zeugen geladen und zehn Verhandlungstage angesetzt. Ein Urteil könnte Mitte Februar fallen.
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