Das Landgericht Bayreuth hat am Montag die Urteile im Prozess um den tödlichen Streit in einer Wohngemeinschaft in Mainleus im Landkreis Kulmbach verkündet. Demnach erhält der Hauptangeklagte Marcel E. wegen Mordes eine Freiheitsstrafe von zwölf Jahren. Außerdem muss er sich in eine Entziehungstherapie begeben. Nach Verbüßen der Haftstrafe soll über die Sicherungsverwahrung des Mannes entschieden werden. Das Landgericht verhängte nicht die bei Mord übliche lebenslange Haftstrafe, weil der Angeklagte wegen einer Alkoholsucht und einer Impulskontrollstörung als vermindert schuldfähig gilt.
Neben Marcel E. wurde auch die Partnerin des Angeklagten verurteilt. Tina H. muss wegen Beihilfe zum Totschlag für zwei Jahre und sechs Monate ins Gefängnis.
Schwerverletztes Opfer im Wald abgelegt
Der 25 Jahre alte Marcel E. hatte nach Überzeugung des Gerichts in der Nacht zum 12. Februar 2023 seinen 48 Jahre alten Mitbewohner mehrfach mit einem metallenen Gegenstand geschlagen. In dem Streit am Tatabend soll es um Geld und um eine verstopfte Toilette gegangen sein. Der 48-Jährige erlitt durch die Schläge zahlreiche innere Verletzungen. .
Anschließend lud Marcel E. gemeinsam mit Tina H. den Schwerverletzten in seinen Lieferwagen und fuhr ihn zu einem Waldstück bei Lopp im Landkreis Kulmbach. Am 14. Februar schließlich fand eine Spaziergängerin die übel zugerichtete Leiche.
Misshandlungen sollten vertuscht werden
Die mitangeklagte 41-jährige Tina H. soll zwar noch versucht haben, das Opfer zu beatmen, schließlich aber daran beteiligt gewesen sein, den lebensgefährlich verletzten Mann in einen Lieferwagen zu schaffen. Sie wurde daher wegen Beihilfe zum Totschlag verurteilt.
Bei dem Angeklagten Marcel E. erkannte die Kammer auf gefährliche Körperverletzung und Mord aus Verdeckungsabsicht. Er habe die vorausgegangenen Misshandlungen durch das Wegschaffen des Schwerverletzten vertuschen wollen, so das Gericht
In dem Fall spielte auch noch ein weiterer WG-Mitbewohner eine Rolle. Die Ermittlungen gegen ihn seien vorläufig eingestellt worden, weil dieser auf unbestimmte Zeit nicht vernehmungs- und verhandlungsfähig sei, hatte die Staatsanwaltschaft bereits zuvor mitgeteilt. In der Urteilsbegründung hieß es, der Mitbewohner habe die beiden nun Verurteilten aufgefordert, das schwer verletzte Opfer aus dem Haus zu schaffen.
Zum Prozessauftakt im November hatten vor allem die Eindrücke aus dem Leben in der WG erschüttert - demnach waren Alkoholkonsum und Gewalt an der Tagesordnung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Mit Informationen von AFP.
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