Die Jugendkammer des Memminger Landgerichts hat am zweiten Verhandlungstag einen Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit angenommen. Zuschauer und Medien dürfen den weiteren Prozess nicht mehr mitverfolgen. Auch das Urteil wird nicht-öffentlich verkündet werden. Nach Ansicht des Gerichts steht der Persönlichkeitsschutz der erst 16 Jahre alten Angeklagten in diesem Fall über dem Öffentlichkeitsgrundsatz der Verhandlung. Wegen gemeinschaftlichen Mordes ist neben der 16-Jährigen auch ein 26-Jähriger angeklagt, beide stammen aus Memmingen.
Verteidiger der 16-Jährigen stellte Antrag
Der Anwalt der angeklagten 16-Jährigen beantragte den Ausschluss der Öffentlichkeit zum Schutz seiner minderjährigen Mandantin. Diese leide seit der mutmaßlichen Tat unter einer Posttraumatischen Belastungsstörung und habe in Untersuchungshaft selbstverletzendes und eigengefährdendes Verhalten gezeigt. Nach Angaben der Verteidigung musste sie mehrfach in einer sogenannten Monitorzelle rund um die Uhr überwacht werden. Zudem wurde sie in eine andere Justizvollzugsanstalt mit psychiatrischer Abteilung verlegt. Der Druck habe sich mit der Verhandlung erhöht. Dazu komme noch, dass im Prozess auch viele Jugendliche als Zeugen aussagen würden.
Staatsanwaltschaft fordert Einschätzung eines Psychiaters
Der Staatsanwalt bat zunächst um die Einschätzung eines Kinder- und Jugendpsychiaters, der als Sachverständiger anwesend war. Dieser bestätigte ebenfalls die Symptome der Posttraumatischen Belastungsstörung bei der Angeklagten. Eine solche könnte etwa zu Depressionen oder der Einschränkung der Bewusstseinsfähigkeit führen. Zwar lasse sich eine Konfrontation mit den belastenden Ereignissen im Rahmen der Verhandlungen nicht ganz vermeiden. Die öffentliche Durchführung stelle aber eine zusätzliche Belastung dar.
Gutachten empfiehlt Ausschluss der Öffentlichkeit
Auch ein Gutachten der Justizvollzugsanstalt, in der die Angeklagte in Untersuchungshaft sitzt, empfahl laut Gericht dringend den Ausschluss der Öffentlichkeit. Staatsanwaltschaft, Nebenklage und die Verteidigung des anderen Angeklagten lehnten den Antrag nicht ab.
Gericht stimmt Antrag zu
Das Gericht stimmte nach einer Beratung zu: Eine öffentliche Verhandlung könnte den psychischen Gesundheitszustand der angeklagten Jugendlichen verschlechtern und sich schädlich auf ihre weitere Entwicklung auswirken. Der Persönlichkeitsschutz stehe in diesem Fall über dem Öffentlichkeitsgrundsatz der Verhandlung, so die Begründung des Gerichts.
Prozess vor der Jugendkammer normalerweise nicht-öffentlich
Stehen Jugendliche in Deutschland vor Gericht, ist die Öffentlichkeit grundsätzlich ausgeschlossen. Das dient dem Schutz der Heranwachsenden. Hier ist der Fall etwas komplexer, da der zweite Angeklagte bei der Tat bereits 25 Jahre alt war. Verhandelt wird zwar vor der Jugendkammer, der Prozess war aber zunächst öffentlich. Erst nach dem Antrag der Verteidigung, dem das Gericht nun stattgegeben hat, werden die Verhandlungen nicht-öffentlich geführt.
Angeklagte stehen wegen gemeinschaftlichen Mordes vor Gericht
Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden Angeklagten den gemeinschaftlichen Mord an der 16-jährigen Hanna W. vor. Im November sollen sie die Jugendliche in der Nähe des Memminger Flughafens ohne ihr Wissen unter Drogen gesetzt und mit mehreren Messerstichen getötet haben. Beim Prozessauftakt wollten sie sich nicht zu den Vorwürfen äußern. Das Urteil wird erst im Dezember erwartet.
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