In dem Wiederaufnahmeverfahren um den gewaltsamen Tod einer 20 Jahre alten Frau aus Freyung im Herbst 2016 ist vor dem Landgericht Deggendorf ein Psychiater angehört worden. Der Fachmann sagte am Donnerstag, auf sein Angebot eines persönlichen Gespräches habe der Angeklagte nicht reagiert. Deshalb könne er lediglich anhand seiner Beobachtungen während des Prozesses und der Aussagen von Zeugen eine Einschätzung abgeben. Angeklagt ist der 28 Jahre alte Ex-Freund des Opfers. Ihm wird Mord vorgeworfen.
Keine "schwere Erschütterung" nach der Tat
Er sehe bei dem Angeklagten zum Zeitpunkt der Tat keine Hinweise auf eine tiefgreifende Bewusstseinsstörung oder auf eine akute Belastungsreaktion, sagte der Psychiater. Beispielsweise sei die Ankündigung der Freundin, sich endgültig trennen zu wollen, nicht völlig neu gewesen, denn das Thema soll es schon seit Längerem zwischen den beiden gegeben haben. Das Verhalten des Mannes nach der Tat, wie es sich unter anderem aus Onlinekäufen und Chatverläufen darstelle, beinhalte komplexe Handlungen und zeige Kontinuitäten. Das spreche gegen eine schwere Erschütterung in der Tatfolge.
Die Frage nach dem Mordmerkmal
Der Angeklagte war in einem ersten Prozess 2017 wegen Totschlags an der 20-Jährigen verurteilt worden. Weil Zeugen in dem ersten Verfahren zugunsten des Angeklagten falsch ausgesagt hatten, wird der Fall nun neu verhandelt. Die entscheidende Frage dabei lautet: Hat der 28-Jährige die Mutter seines Sohnes erstochen, als sie schon schlief? Eine Tötung im Schlaf würde das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllen. Im ersten Verfahren hatte sich dies nicht zweifelsfrei klären lassen. Der Prozess wird am Freitag fortgesetzt.
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