Bei der Müllverbrennung droht zum Jahreswechsel eine erhebliche Kostensteigerung, die für Haushalte höhere Müllgebühren zur Folge haben dürfte. Die Müllkraftwerke müssen ab 1. Januar Verschmutzungsrechte für ihre Emissionen kaufen, also CO₂-Zertifikate für den fossilen Anteil im verbrannten Müll.
Klage soll CO₂-Preis für Müllverbrennung aufhalten
Kraftwerksbetreiber aus Bayern beteiligen sich nun an einer Klage, die die CO₂-Bepreisung der Müllverbrennung noch aufhalten soll. Diese Musterklage hat das Gemeinschaftsmüllheizkraftwerk Ludwigshafen am Mittwoch beim Verwaltungsgericht Berlin eingereicht.
Zu den Unterstützern der Klage zählt der Zweckverband Müllverwertung Schwandorf (ZMS), bei dem Kommunen und Landkreise aus der Oberpfalz, Niederbayern und Oberfranken Müll anliefern.
Kritik: Effektiver wäre CO₂-Abgabe für Hersteller
Das Ziel, Emissionen zu vermeiden, werde mit CO₂-Abgaben auf die Müllverbrennung nicht erreicht, argumentiert ZMS-Geschäftsleiter Thomas Knoll. Man müsse mit der Abgabe "vorne ansetzen", bei den Herstellern, so Knoll zum BR. Der Verbraucher müsse merken, dass klimaschädliche Verpackungen mehr kosten, nur dann werde die von der Bundesregierung gewünschte Lenkungsfunktion erzielt.
Müllgebühr für Kommunen könnte steigen
Sein Kraftwerk hingegen sei verpflichtet, den Müll zu verbrennen, egal wie viel angeliefert werde. Aber es sei wohl einfacher, hundert Anlagen statt Tausende Hersteller zu verpflichten, so Knoll. "Es geht nur darum, Geld zu bekommen." Laut Knoll steigt der Preis pro Tonne Müll, die am Müllkraftwerk Schwandorf angeliefert wird, durch die CO₂-Abgabe von derzeit 115 Euro um 22 Euro. Da die Zertifikate künftig immer teurer werden, wird auch die Entsorgung immer teurer – und somit voraussichtlich auch die Müllgebühr der Kommunen und Landkreise.
Der Landkreis Regensburg beispielsweise, Verbandsmitglied im ZMS, will seine Müllgebühren zum 1. Januar 2024 anheben - und begründet die Erhöhung unter anderem mit der neuen CO₂-Bepreisung bei der Müllverbrennung.
Passauer Staatsrechtler: Bepreisung könnte verfassungswidrig sein
Motiviert ist die Klage auch durch ein Gutachten des Passauer Staatsrechtlers Prof. Rainer Wernsmann. Ihm zufolge könnte die CO₂-Bepreisung nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz sogar verfassungswidrig sein. Wernsmann hatte das Gutachten für die FDP-Bundestagsfraktion angefertigt, als die Partei noch nicht Teil der Bundesregierung war.
Bei erfolgreicher Klage fehlt dem Bund noch mehr Geld
Wäre die Klage erfolgreich, würde dem Klima- und Transformationsfonds der Bundesregierung noch mehr Geld fehlen als die 60 Milliarden, die schon jetzt wegfallen. Denn in diesen Fonds fließen die Einnahmen aus dem Emissionshandel. Bislang wird bereits ein CO₂-Preis für Sprit, Heizöl und Gas verlangt sowie für die Kohleverbrennung.
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