In München wollen vier Nachbarn den Betrieb einer im September eröffneten Kita im Stadtteil Nymphenburg verhindern. Eine Hausverwaltungsgesellschaft vermietet ein Nachbargrundstück für 25 Jahre an einen privaten Anbieter von Kindertagesstätten. Die vier Anwohner klagen zunächst gegen die Baugenehmigung, unter Verweis auf die sogenannte Grunddienstbarkeit, die auf dem für die Kita vorgesehenen Grundstück liegt.
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Gerichte stufen Geräusche von Kindern als zu tolerierend ein
Eine solche Grunddienstbarkeit räumt dem Besitzer eines Grundstücks Rechte an einem benachbarten Grundstück ein, etwa was die Durchleitung von Strom oder Abwasser anbelangt. Im konkreten Fall lautet der Text: "Auf dem Grundstück dürfen weder eine öffentliche Tankstelle noch eine Gastwirtschaft noch ein sonstiger lärmerregender oder belästigender Betrieb errichtet werden."
Doch die Geräusche von Kindern werden von Gerichten inzwischen regelmäßig als zu tolerierend eingestuft, weil es zum normalen Verhalten gerade jüngerer Kinder gehöre, laut lachend durch die Gegend zu rennen oder auch einmal wütend zu toben. "Kinderlärm ist sozialadäquat, mit dieser Begründung werden die Klagen fast immer zurückgewiesen, außer es ist etwas ganz Extremes", erläutert Wilfried Schober vom Bayerischen Gemeindetag.
Meist gewinnen die Kita-Träger die Prozesse
In dem kommunalen Spitzenverband gibt es inzwischen reichlich Erfahrung mit entsprechenden Klagen, da die Städte und Gemeinden neben den Kirchen die größten Träger von Kitas sind. In geschätzt 90 Prozent der Fälle gewinnen Kita-Träger entsprechende Prozesse laut Schober vollumfänglich, manchmal müssen sie einen Lärmschutzzaun bauen oder die Kosten für Lärmschutzfenster übernehmen.
Nach Angaben des Deutschen Städte- und Gemeindebundes liegt dies an einer Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes vor einigen Jahren. Seitdem gelten Kindergeräusche von Spielplätzen oder Kitas nicht mehr als schädliche Umwelteinwirkungen, sagt Sozialexperte Uwe Lübking. Anders als früher hätten Anwohner deshalb in ganz Deutschland nur noch geringe Chancen, sich zur Wehr zu setzen, wenn in Wohngebieten Kitas gebaut würden.
Kita-Urteil wohl erst in ein paar Wochen
Auch das Landgericht München I hatte im vorliegenden Fall entschieden, dass die Grunddienstbarkeit der Kita nicht entgegensteht. Denn um den Betrieb endlich aufnehmen zu können, hatte die Hausverwaltungsgesellschaft eine Feststellungsklage erhoben, um auf der sicheren Seite zu sein, wie eine Sprecherin des Oberlandesgerichts (OLG) erläuterte. Gegen diese Entscheidung waren die Nachbarn in die nächste Instanz gezogen. Das Urteil des nun zuständigen OLG wird wohl erst in ein paar Wochen verkündet.
Mit Material von dpa
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