Alfons Schuhbeck
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Nach Insolvenz: Ungenannte Investoren retten Schuhbeck

Im Juli hatte Alfons Schuhbeck seine Zahlungsunfähigkeit bekannt gegeben. Damals wurde ein Insolvenzverwalter eingesetzt. Jetzt sieht es wieder besser aus für den Starkoch: Investoren wollen seine Firmen und viele der Arbeitsplätze retten.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Oberbayern am .

Eine ungenannte Investorengruppe will die Firmen des insolventen Starkochs Alfons Schuhbeck und einen Großteil der Arbeitsplätze retten. Im Sommer erst hatte Schuhbeck Insolvenz angemeldet.

Ein Schuhbeck-Restaurant am Platzl bleibt erhalten

Schuhbecks Münchner Restaurant am Platzl, die "Südtiroler Stuben", der Partyservice und der Gewürzhandel bleiben erhalten, wie Insolvenzverwalter Max Liebig mitteilte. Geschlossen wird dagegen Schuhbecks zweites Restaurant am Platzl, das "Orlando". Von den 120 Mitarbeitern sollen 90 weiter beschäftigt werden.

Auch Schuhbeck selbst soll weiter beschäftigt werden, die Investoren wollen ihn nicht aus dem Unternehmen verbannen. "Seine Person und seine Marke waren und sind auch in Zukunft Basis der geschäftlichen Aktivitäten der nun übertragenen Gesellschaften", sagte Insolvenzverwalter Max Liebig laut einer Mitteilung. Die Investoren wollen die Schuhbeck-Firmen zum 1. November übernehmen und in einem neuen Unternehmen fusionieren - der "Schuhbeck's Company GmbH". Bisher betrieb Schuhbeck eine Holding und mehrere Tochtergesellschaften.

Seit 2016 keine Geschäftsberichte vorgelegt

Damit zeichnet sich ein schnelles Ende des Insolvenzverfahrens ab. Schuhbeck hatte im Juli seine Zahlungsunfähigkeit bekannt gegeben und ausgebliebene staatliche Corona-Hilfen dafür verantwortlich gemacht. Allerdings war die finanzielle Lage seines Firmengeflechts schon Jahre vor Corona sehr schwierig, wie aus den im Bundesanzeiger veröffentlichten Geschäftsberichten bis 2016 hervorgeht.

Gegen den Koch laufen seit längerem Steuerermittlungen, wie der Gastronom eingeräumt hat. Die Münchner Staatsanwaltschaft äußert sich unter Verweis auf das Steuergeheimnis nicht zu dem Fall. Außerdem geht das Bundesamt für Justiz gegen Schuhbeck vor, weil er für seine Firmen seit 2016 keine Geschäftsberichte mehr veröffentlicht hat.

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