Eine Hand öffnet eine Tür in der forensischen Psychiatrie
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Der 35-jährige psychisch kranke Mann muss Deutschland bald verlassen, weil er noch gefährlich sein könnte

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Nach Verurteilung wegen Totschlags: Guineer muss ausreisen

Nach Verurteilung wegen Totschlags: Guineer muss ausreisen

Der Mann aus Guinea, der seinen Nachbarn erstochen und dessen Frau schwer verletzt hat, befindet sich aktuell in einem psychiatrischen Krankenhaus. Da er psychisch krank ist und therapeutische Maßnahmen nicht anschlugen, wird er jetzt abgeschoben.

Ein 35 Jahre alter Mann aus Guinea, der unter anderem wegen Totschlags verurteilt worden ist, muss ausreisen. Die Donau-Rieser Ausländerbehörde hat dafür jetzt die rechtlichen Grundlagen geschaffen. Wann genau, das muss die Staatsanwaltschaft Augsburg entscheiden. Das teilte das Donau-Rieser Landratsamt heute mit.

Guineer ersticht Nachbarn und verletzt Nachbarin schwer

Der Mann aus Guinea hatte Ende März 2019 im Hinterhof eines Donauwörther Häuserblocks seinen indischstämmigen Hausnachbarn mit einem Küchenmesser getötet. Die Ehefrau des Nachbarn verletzte er schwer. Das Landgericht Augsburg verurteilte den Täter wegen Totschlags, versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung.

Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis abgelehnt

Weil der Mann laut Pressemitteilung des Landratsamts an paranoider Schizophrenie sowie an Wahnvorstellungen leidet, wurde er unbefristet in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Seinen Antrag auf Verlängerung seiner Aufenthaltserlaubnis lehnte das Landratsamt Donau-Ries ab. Weil der Mann keinen Pass hatte, konnte er jedoch bislang nicht ausreisen. Inzwischen liegen die dafür nötigen Papiere jedoch vor. Eine Klage gegen den Ausweisungsbescheid wurde abgelehnt, das Urteil wurde am 18. Januar rechtskräftig.

Therapie nicht erfolgreich: Ausweisung vorsorglich

Die Ausweisung sei präventiv nötig, um künftige Gefahren, die von dem Guineer ausgehen könnten, auszuschließen. Der Abschiebung des bislang nicht erfolgreich therapierten Mannes nach Guinea stehe somit aus ausländerrechtlicher Sicht nichts mehr im Wege. Allerdings müsse über die Beendigung des Maßregelvollzugs die Staatsanwaltschaft Augsburg entscheiden, heißt es in der Pressemitteilung weiter.

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