Heizungsthermostat auf kalt gedreht.
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Niemand muss Heizung kalt drehen: Zuschüsse weiter möglich

Niemand muss Heizung kalt drehen: Zuschüsse weiter möglich

Die bundesweiten Gas- und Strompreisbremsen laufen aus, die besonderen Härtefallhilfen Bayerns auch. Trotzdem kann jeder Haushalt nach wie vor Zuschüsse erhalten, wenn die Heizkosten seine finanziellen Möglichkeiten überschreiten.

Über dieses Thema berichtet: BAYERN 3-Nachrichten am .

Auf hohen Heizkostenrechnungen muss man nicht unbedingt sitzen bleiben. Auch nachdem einige Hilfen nicht verlängert werden, haben viele Menschen nach wie vor einen Anspruch auf staatliche Unterstützung – selbst wenn sie bisher nicht auf Sozialleistungen angewiesen sind. Der Bedarf wird in Höhe der tatsächlich anfallenden Kosten für die Heizung anerkannt, "soweit sie angemessen sind", schreibt die Verbraucherzentrale.

Auch durchschnittliche Einkommen betroffen

Und diese Kosten können – vor allem, wenn die Jahresabrechnung kommt – schnell den finanziellen Rahmen sprengen. "Aufgrund der hohen Gaspreise haben deshalb auch viele mit einem durchschnittlichen Gehalt einen Anspruch, die sonst keine Leistungen bekommen", so die Verbraucherzentrale.

Zum Hintergrund: Laut Statistischem Bundesamt haben rund 5,5 Millionen Menschen in Deutschland im vergangenen Jahr nicht ausreichend geheizt, so die Selbstauskunft der Betroffenen. Im Vergleich zu 2021 ist das eine Verdoppelung. Besonders betroffen waren Alleinerziehende, Alleinlebende und Familien mit mehr als drei Kindern.

  • Zum Artikel: So erkennen Sie Fehler in Ihrer Heizkostenabrechnung

Monatsabrechnung einreichen

Wer ohnehin Empfänger von Sozialleistungen wie Bürgergeld oder der Grundsicherung im Alter ist, bei dem übernimmt das Jobcenter oder das Sozialamt die steigenden monatlichen Heizkostenabschläge sowie die Jahresrechnungen. Wem keine Sozialleistungen zustehen, der muss eine Monatsabrechnung einreichen, damit der Gesamtbedarf zum Leben ermittelt werden kann. Darunter fallen die Heizkosten und die weiteren Lebenshaltungskosten (z.B. Miete, zusätzliche Nebenkosten, Regelbedarf unter anderem für Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat auf Niveau des Bürgergelds von 502 Euro), die dann vom Nettoeinkommen abgezogen werden.

Entsteht hier ein Minus-Betrag, wird dieser bei Berufstätigen vom Jobcenter, bei Rentnern vom Sozialamt in voller Höhe übernommen - solange die Heizkosten einen "angemessenen" Umfang nicht übersteigen. "Wenn Sie also einen normalen Verbrauch haben und weiter heizen wie bisher, sollte es keine Probleme bei der Übernahme geben", sagt die Verbraucherzentrale.

Beispiel-Rechnung der Verbraucherzentrale NRW

Alleinstehender Rentner mit einer Heizkostennachzahlung von 1.000 Euro:

• Regelbedarf: 502 Euro

• Kaltmiete: 500 Euro

• Heizkostenabschlag: 120 Euro

• Nebenkosten: 100 Euro

• Heizkostennachzahlung: 1.000 Euro

Summe Gesamtbedarf: 2.222 Euro

Minus Rente: 1.500 Euro

Somit ergibt sich für diesen Monat ein staatlicher Zuschuss von 722 Euro.

Zuschuss als einmalige Hilfe

Im Beispiel gibt es den Zuschuss nur deshalb, weil die Heizkostennachzahlung in dem betreffenden Monat anfällt (hier: 1.000 Euro). Daher können die 722 Euro voll übernommen werden. Ohne die Nachzahlung würde der Beispiel-Rentner nicht ins Minus rutschen. Denn der monatliche Heizkostenabschlag kann von der Rente bezahlt werden.

Freibetrag für eigenes Vermögen

Der Anspruch auf staatliche Unterstützung besteht nur dann, wenn kein "erhebliches Vermögen" vorliegt. Analog zur Berechnung beim Bürgergeld darf das sofort verfügbare Vermögen wie Barmittel, Geld auf Girokonto oder Sparbuch 15.000 Euro für jede Person im Haushalt nicht übersteigen.

Antrag schnell einreichen

Wer nicht mehr erwerbsfähig oder Rentner ist, muss den Antrag auf Heizkostenzuschuss noch im Monat der Fälligkeit der Rechnung beim Sozialamt stellen. Erwerbstätige haben dafür drei Monate Zeit. Wer die Frist verpasst, kann zur Vermeidung einer Strom- oder Gassperre wegen Zahlungsverzug laut Verbraucherzentrale das Defizit noch über ein staatliches Darlehen auffangen.

Neues "Wohngeld plus" berücksichtigt Heizkosten

Erleichterung für alle, die knapp über Bürgergeld oder Sozialhilfe liegen: Seit diesem Jahr können dreimal so viele Haushalte wie bisher Wohngeld beziehen ("Wohngeld plus"). Und der monatliche Zuschuss hat sich mehr als verdoppelt: "Vorher lag das durchschnittliche Wohngeld bei rund 177 Euro pro Monat, dieser Durchschnittswert könnte nun auf 370 Euro steigen", rechnet die Verbraucherzentrale vor.

Besonders wichtig: Die Kosten für Heizung und Warmwasser werden jetzt bei der Wohngeldberechnung berücksichtigt. Doch laut Verbraucherzentrale scheuen von den schätzungsweise rund zwei Millionen Wohngeldberechtigten etliche den Behördengang: "Es gibt Schätzungen, dass Hunderttausende Menschen in Deutschland längst Wohngeld erhalten könnten, es bisher aber nicht beantragt haben."

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