Die juristische Auseinandersetzung um ein in Dubai geplantes Volksfest ist beendet. Die Organisatoren um den Schausteller Charles Blume haben am Oberlandesgericht (OLG) eine umfangreiche Unterlassungserklärung abgegeben, wonach sie nicht mit dem Münchner Original für ihr Oktoberfest werben. Der Rechtsstreit mit der Stadt München wurde darauf für erledigt erklärt.
Keine Werbung mit "Oktoberfest goes Dubai"
Zuvor hatte die Stadt bereits am Landgericht München per einstweiliger Verfügung erreicht, dass Formulierungen wie "Oktoberfest goes Dubai" oder "Das traditionelle Oktoberfest am Ort der Expo 2021 Weltausstellung" nicht verwendet werden dürfen. Die Organisatoren waren aber in Berufung gegangen, so dass nun am Oberlandesgericht verhandelt wurde. Auch dort konnten sie sich aber nicht durchsetzen.
Bei Verstößen drohen Vertragsstrafen
Sollten sie nun gegen die Unterlassungserklärung verstoßen und etwa durch Bilder oder Formulierungen den Anschein erwecken, das Münchner Oktoberfest ziehe nach Dubai um, droht ihnen eine empfindliche Vertragsstrafe. Alles, was eine "Verknüpfung zum Original suggerieren“ könnte, ist ihnen ebenso untersagt wie "jeder entsprechende Bezug zum Münchner Oktoberfest in der Bewerbung der Veranstaltung in Dubai“, wie es in einer Mitteilung der Stadt heißt.
Wiesnchef: "Den Nachahmern Grenzen gesteckt"
Wirtschaftsreferent und Wiesn-Chef Clemens Baumgärtner (CSU) zeigt sich erleichtert. Die OLG-Entscheidung "steckt Nachahmern, die die Marke des Münchner Oktoberfests für ihre eigenen wirtschaftlichen Zwecke ausbeuten, deutliche Grenzen", sagte er. Ziel der Stadt sei es gewesen, "den weltweit guten Ruf des Münchner Oktoberfestes zu erhalten." Schließlich betreibe sie für die Veranstaltung einen hohen finanziellen und organisatorischen Aufwand. Daher werde man "alles dafür tun, um das Oktoberfest als einmaliges und ursprüngliches Münchner Original zu schützen“, so Baumgärtner.
Oktoberfest Dubai soll stattfinden
Unterdessen will Organisator Charles Blume weiter an seinem Volksfest in den Vereinigten Arabischen Emiraten festhalten. Die Planungen seien schon sehr weit fortgeschritten, teilte er auf BR-Anfrage mit. Zugleich betonte er: "Die Veranstaltung darf auch weiter Oktoberfest Dubai heißen."
Rechtsstreit um Wiesn-Tischreservierungen
In einem weiteren Berufungsverfahren am OLG ging es um die Oktoberfest-Tischreservierungen einer Online-Agentur. Die Wirtin der "Ochsenbraterei" hatte die Agentur verklagt. Diese hatte Tischreservierungen für vierstellige Beträge angeboten und im Verfahren auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs verwiesen, wonach Bundesliga-Tickets auf dem Zweitmarkt weiterverkauft werden dürfen. Bei den Wiesn-Tischen wollte sie ebenso verfahren.
Entscheidung vorerst vertagt
Das wurde ihr aber im Fall der "Ochsenbraterei“ vom Landgericht München 1 ausdrücklich untersagt. Denn die Wirtin verbietet in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Veräußerung von Tischreservierungen an kommerzielle Weiterverkäufer. Die Agentur ging darauf in Berufung. Allerdings wird es erst am 23. Juni eine Entscheidung geben. Bis 9. Juni können sich die Beteiligten zunächst noch einmal äußern.
Online-Reservierungen deutlich teurer
Wiesn-Wirte wehren sich seit Jahren gegen den sogenannten Zweitverkauf von Platzreservierungen. In der Regel müssen Kunden dafür auch viel mehr bezahlen als es bei einer direkten Reservierung über die Wirte der Fall wäre. Dort muss man lediglich Gutscheine für Bier und Brotzeit kaufen. In der "Ochsenbraterei" zum Beispiel wurden da bisher maximal 400 Euro für einen Zehn-Personen-Tisch fällig.
Zum Artikel: "Gericht verbietet Internet-Verkauf von Wiesn-Reservierungen"
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