Der Antisemitismusbeauftrage der bayerischen Staatsregierung, Ludwig Spaenle (Archivbild).
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In dem Pro-Palästina-Camp vor der LMU werde Gewalt und Terror Vorschub geleistet, erklärt der Antisemitismusbeauftragte, Ludwig Spaenle.

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München: Keine Möglichkeit Pro-Palästina-Camp zu verbieten

München: Keine Möglichkeit Pro-Palästina-Camp zu verbieten

In dem Pro-Palästina-Camp in München werde Gewalt und Terror Vorschub geleistet, erklärt der Antisemitismusbeauftragte der bayerischen Staatsregierung. Doch laut KVR stellt das Protestcamp keine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit dar.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Oberbayern am .

Das Kreisverwaltungsreferat (KVR) der Stadt München sieht derzeit keine Möglichkeit, das sogenannte Palästina-Camp am Professor-Huber-Platz aufzulösen. Das teilte die Behörde auf BR-Anfrage mit. Trotz der festgestellten Verstöße stelle das Protestcamp keine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit dar, die Voraussetzung wäre, um ein Versammlungsverbot auszusprechen.

Verbote von pro-palästinensische Versammlungen gescheitert

Auch andere Städte wie etwa Frankfurt sind laut KVR mit dem Versuch gescheitert, pro-palästinensische Versammlungen zu verbieten.  Am Wochenende waren Hinweise der Fachinformationsstelle Rechtsextremismus München (firm) bekannt geworden, wonach Mitglieder des Münchner Camps Kontakte zur Hamas haben sollen. Der Antisemitismusbeauftragte der bayerischen Staatsregierung Ludwig Spaenle (CSU) hatte daraufhin gefordert, das Protestcamp sofort zu verbieten.

Hohe Hürden für Versammlungs-Verbot

Wie das KVR mitteilt, werden Versammlung in Deutschland nicht genehmigt, sondern bei den zuständigen Behörden nur angezeigt. So erlaube Artikel acht des Grundgesetzes, dass sich Menschen in Deutschland ohne Anmeldung oder Erlaubnis versammeln dürfen. Einem Verbot von Versammlungen seien deswegen hohe gesetzliche Hürden gesetzt, so das KVR. Inhaltliche Bewertungen von Versammlungen stünden staatlichen Behörden rechtlich bewusst nicht zu.  Zwar können Versammlungen aus Gründen der Sicherheit und Ordnung mit Auflagen belegt werden, dennoch seien auch hier die Hürden hoch. Vor Gericht ist das KVR nach eigener Aussage bereits mehrmals mit Beschränkungen und Verlagerungen des Camps gescheitert.

Nichtsdestotrotz prüfe man ständig, so die Behörde in ihrer Stellungnahme, ob aufgrund weiterer Vorfälle mögliche Maßnahmen gegen das Protest-Camp ergriffen werden können. Hierzu sei man in ständigem Kontakt mit der Münchner Polizei sowie dem bayerischen Innenministerium. So werde immer wieder strafrechtlich-relevantes Verhalten im Münchner Pro-Palästina-Camp festgestellt. Dieses wird dann laut KVR auch konsequent verfolgt.

KVR: Bezüge zu Terrorgruppe nachweisbar

Laut KVR hatte die fehlende Distanzierung von Terrororganisationen einzelner Camp-Mitglieder bereits versammlungsrechtliche Konsequenzen. Demnach ist es den Aktivisten verboten, die Parole „Vom Fluss bis zum Meer“ im Camp zu nutzen. Im Fall der Münchner Aktivisten könne man nun klare Bezüge zur Terrorgruppe „Hamas“ und der in Deutschland verbotenen Palästina-Unterstützergruppe „Samidoun“ nachweisen, heißt es vom KVR weiter. Dieser Nachweis muss laut einem kürzlich ergangenen Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs erbracht werden, um die Parole verbieten zu können.

Palästina-Camp: Antisemitismusbeauftragter fordert Räumung

Unterdessen fordert der Antisemitismusbeauftragte der Bayerischen Staatsregierung, Ludwig Spaenle, die Stadt München müsse das sogenannte Palästina-Camp am Professor-Huber-Platz vor der Ludwig-Maximilians-Universität sofort räumen lassen. "Wir dürfen nicht zusehen, wie hier der Verherrlichung von Gewalt und Terror Vorschub geleistet wird", so Spaenle in einer Pressemitteilung.

Zugang zu Angehörigen der Hamas?

Hintergrund der Forderung ist unter anderem ein Bericht der Süddeutschen Zeitung [externer Link, möglicherweise Bezahlinhalt], demzufolge die Betreiber des Camps nach Spaenles Angaben direkten Zugang zu mutmaßlichen Angehörigen der Terrororganisation Hamas haben sollen. Weitere Vorfälle würden von der Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus Bayern genannt.

Spaenle sieht deshalb die Meinungs- und Versammlungsfreiheit, die der deutsche Rechtsstaat grundsätzlich schützt, "mit Füßen getreten". Die Hamas habe Menschen mit Gewalt und Mord überzogen. "Hetze, Gewaltverherrlichung und Anstiftung zu Aggression und Mord haben in Deutschland nichts zu suchen und dürfen auch nicht geduldet werden", so Spaenle.

Antisemitismusbeauftragter: Räumung des Camps "unmittelbar notwendig"

Die Räumung des Platzes und eine gerichtliche Überprüfung des Vorgangs durch Staatsanwaltschaft und Justiz seien "unmittelbar notwendig". Das Kreisverwaltungsreferat der Landeshauptstadt sei verpflichtet, das Camp sofort zu räumen. Laut Süddeutscher Zeitung antwortete das KVR allerdings auf die Konfrontation mit den Vorwürfen gegen Camp-Beteiligte, "die Vorfälle reichen nicht aus, um damit ein Versammlungsverbot auszusprechen".

Spaenle: Camp stellt Existenzrecht Israels infrage

Das Münchner KVR hatte bereits im Mai versucht, das Camp vor der LMU zu verbieten, war aber vor Gericht gescheitert. Schon damals hatte der Antisemitismusbeauftragte kritisiert, bei dem pro-palästinensischen Protestcamp vor der LMU werde einseitig "Israel die Schuld zugewiesen, das sich nach dem Terroranschlag der Hamas verteidigt." Zudem werde dort das Existenzrecht des Staates Israel infrage gestellt, so Spaenle.

Der Pressesprecher der Demonstranten, Kilian Gremminger, hatte damals entgegengehalten, das Camp wolle "auf die Tötung von Zivilisten hinweisen". Den Vorwurf des Antisemitismus wies Gremminger zurück, auch sei man gegen die Hamas, hatte er erklärt.

Kritiker wie etwa der Kabarettist Christian Springer erhoben dagegen auch noch in jüngster Zeit den Vorwurf, in dem Pro-Palästina-Camp würden Lügen benutzt, um Stimmung gegen Israel zu machen.

Dieser Artikel ist erstmals am 02.11.2024 auf BR24 erschienen. Das Thema ist weiterhin aktuell. Daher haben wir diesen Artikel aktualisiert und erneut publiziert.

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