Pfleger Adam Mohamed mit einem der Senioren im Lauinger Pflegeheim.
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Pfleger Adam Mohamed mit einem der Senioren im Lauinger Pflegeheim.

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Pfleger dringend gesucht - und doch auf der Abschiebeliste

Adam Mohamed arbeitet als Pflegehelfer im Lauinger Seniorenheim. Anfang Januar hat die Polizei ihn abgeholt. Der Ghanaer kam in Abschiebehaft - nach acht Jahren in Deutschland. Dass er doch bleiben darf, hat er engagierten Helfern zu verdanken.

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Seit zwei Jahren arbeitet Adam Mohamed im Seniorenheim in Lauingen. Der junge Mann aus Ghana ist beliebt. "Der ist nett, er macht seine Arbeit gut", sagt eine Seniorin. Adam Mohamed lacht. Er ist ein fröhlicher Mann, spricht gut Deutsch, ihm gefällt seine Arbeit. Nächstes Jahr möchte er eine Weiterbildung machen, zum examinierten Pfleger. Fast aber wären seine Träume geplatzt. An einem Morgen Ende Januar stand die Polizei vor seiner Tür.

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Pfleger aus Ghana kommt in Abschiebehaft

Die Beamten haben ihn mitgenommen, erst zum Gericht, dann in Abschiebehaft, nach Eichstätt. "Ich habe den Polizisten gefragt, ob das ein Gefängnis ist. Ja, hat der gesagt, ein richtiges Gefängnis. Aber ein Gefängnis, das ist doch für Leute da, die eine Strafe getan haben, wie Mord oder so. Ich habe niemandem etwas gestohlen. Und doch war ich da", sagt der 25-Jährige.

Acht Jahre lang lebt Adam Mohamed bereits in Deutschland

Vor acht Jahren ist er als minderjähriger unbegleiteter Flüchtling nach Deutschland gekommen. Pro Jahr kostet die Betreuung eines solchen jungen Geflüchteten den Staat um die 70.000 Euro. Adam Mohamed hat die Chance genutzt. Er hat sofort angefangen, Deutsch zu lernen. Dann hat er eine Ausbildung gemacht, eine Wohnung und eine Arbeit gefunden.

Im Seniorenheim ist er sehr beliebt. "Die können den doch nicht einfach wegschicken, nach so langer Zeit", sagt ein Senior. Geschimpft habe er, als er in der Zeitung gelesen habe, dass der junge Mann abgeschoben werden sollte. "Da heißt es, man braucht Personal, und dann das. Dabei ist der doch so beliebt, bei allen", so der Mann aufgebracht.

Flüchtlingshelfer kritisiert Vorschriften

Das Problem: Adam Mohameds Asylantrag war abgelehnt worden. Er hatte nur eine Duldung, hätte freiwillig ausreisen sollen. Der vorgeschriebene Weg wäre gewesen: Er fliegt nach Ghana, zur Deutschen Botschaft, um dort ein Arbeitsvisum zu beantragen. Der ehrenamtliche Flüchtlingsberater Georg Schrenk kritisiert diese Vorgaben: Der Weg dorthin müsse organisiert sein und bezahlt werden. Wenn man dann dort hinkomme, sei es nicht sicher, ob man das Visum überhaupt bekomme.

Solche Fälle gibt es immer wieder. Der junge Mo, Tierpfleger aus Nördlingen etwa: Er wollte diesen Weg gehen, wartete dann monatelang in Ghana auf eine Reaktion der Botschaft. Nur dank der finanziellen Unterstützung vieler Helfer aus Deutschland gelang es ihm, das Visum zu bekommen und zurück nach Deutschland zu gehen, um dort seine Arbeit im Tierheim fortzusetzen.

Warum oft "die Falschen" abgeschoben werden

Dass oft gerade die abgeschoben werden, die sich integrieren, Deutsch lernen und arbeiten, während andere, die sich wenig engagieren, bleiben dürfen, hat Gründe. Wer eine Arbeitserlaubnis will, muss sich identifizieren können. Und wer eindeutig identifiziert werden kann, über Papiere verfügt, kann meist auch in sein Heimatland abgeschoben werden. Etwa, wenn es sich um ein sicheres Herkunftsland handelt.

Faktoren, ob der Flüchtling eine Arbeit hat oder integriert ist, zählen hier in der Regel nicht. Komplexe Vorschriften und Regelungen im deutschen Asylrecht machen es nicht einfacher. Ohne kompetente Unterstützung oder sogar einen Anwalt ist es schwer, gegen entsprechende Bescheide anzugehen. Daran scheitern auch immer wieder Betriebe, die Flüchtlinge gerne weiterbeschäftigen würden.

Asyl- und Arbeitsmigration sind rechtlich getrennt. Deshalb müssen Flüchtlinge, die kein Asyl bekommen, aber trotzdem hier arbeiten wollen, zunächst in ihr Heimatland ausreisen, dort ein Arbeitsvisum beantragen, um damit wieder einzureisen. Andere, die ausreisepflichtig wären, können wiederum nicht abgeschoben werden, weil sich ihr Heimatland weigert, Geflüchtete wieder aufzunehmen. Das ist auch oft der Fall, wenn die Flüchtlinge über keine Papiere verfügen und somit die Identität nicht eindeutig geklärt ist.

Härtefallkommission gibt Flüchtling Chance

Als Adam Mohamed in Abschiebehaft in Eichstätt saß, kontaktierte er Georg Schrenk. Der setzte alle Hebel in Bewegung: Zusammen mit Mohameds Anwältin und örtlichen Abgeordneten hat er es geschafft, dass sich die Härtefallkommission des Falls annahm. Pflege sei ein Mangelberuf, hieß es dann. Wenn der junge Mann nachweise, dass er arbeite und für seinen Lebensunterhalt aufkomme, dürfe er bleiben. Das wird im Herbst nochmals überprüft werden.

Adam Mohamed darf vorerst bleiben

Bisher ist dieser Erfolg für Georg Schrenk eine Ausnahme. Adam Mohamed ist unterdessen glücklich: "Ich bin so dankbar. Ich danke allen, die mich unterstützt haben. Und ich werde sie nicht enttäuschen", sagt er. Er wolle weiter arbeiten, Teil der Gesellschaft werden - wenn Deutschland ihn lasse. Fragt man im Heim, ist die Antwort eindeutig: Er sei beliebt, bei Kollegen und Bewohnern, sei fleißig und ehrlich, was wolle man mehr, sagt Wohnbereichsleiterin Dagmar Lindner. Man brauche außerdem dringend Personal. Gutes Personal, wie Adam.

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