Mehr als vier Jahre nachdem mutmaßliche "Querdenker" über eine Bahntrasse in Unterfranken Plakate gespannt hatten, ist der Fall juristisch immer noch nicht abgeschlossen: Ein Angeklagter, der vor einer Woche zu einer Haftstrafe verurteilt wurde, geht gegen das Urteil in Revision. Das teilt das Landgericht Würzburg mit.
ICE-Schnellbremsung durch Plakate
Das Gericht hatte vergangene Woche geurteilt, dass der 40-jährige Familienvater ein Jahr und vier Monate ins Gefängnis soll. Eine weitere Angeklagte wurde in dem Berufungsprozess freigesprochen. Nach Angaben des Landgerichts hat die Staatsanwaltschaft auf eine Revision verzichtet.
Das Landgericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte am Dreikönigstag 2021 an der Planung der Plakat-Aktion beteiligt war. In der Nähe des unterfränkischen Thüngen hatten Personen Planen über eine Zugstrecke gespannt. Die Plakate waren an Holzlatten befestigt. Ein aus Schweinfurt kommender ICE hatte eine der Planen durchfahren. Der Lokführer leitete eine Schnellbremsung ein. Verletzte gab es nicht. Durch die anschließende Verspätung entstand der Bahn ein Schaden in fünfstelliger Höhe.
Angeklagter bestreitet Teilnahme an der Aktion
Im Berufungsprozess hatte der angeklagte Mann eine Beteiligung an der Aktion bestritten. Demnach habe er sich zum Tatzeitpunkt an einem anderen Ort befunden. Durch eine Aussage eines Kriminalpolizisten kamen Zweifel an dieser Version auf. Gegen den Mann ist am Landgericht Schweinfurt ein weiteres Strafverfahren anhängig. Außerdem zahlt er nach eigenen Worten coronabedingt entstandene Bußgelder ab.
Verurteilung in erster Instanz bereits 2022
Das Amtsgericht Gemünden hatte den Vater von vier Kindern bereits im Dezember 2022 zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt. Die Frau erhielt damals eine Bewährungsstrafe. Sie wurde nun freigesprochen. Eine Beteiligung ließ sich aus Sicht des Landgerichtes nicht zweifelsfrei belegen. Zuständig für die Revision ist nun das Bayerische Oberste Landesgericht. Es wird das Urteil auf Rechtsfehler prüfen.
Das Landgericht Würzburg geht davon aus, dass die Aktion teil eines sogenannten "D-Day 2.0" war. Zu diesem hatten Personen aus dem "Querdenker"-Spektrum im Vorfeld des 6. Januar 2021 aufgerufen. An verschiedenen Orten im Bundesgebiet gab es Störaktionen, zum Beispiel Versuche den Straßenverkehr zu behindern.
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