Polizeiautos am Fluchtort in Plattling.
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Flucht in Plattling: Enorme Fehler bei Freigang von Straftäter

Flucht in Plattling: Enorme Fehler bei Freigang von Straftäter

Nach der Flucht eines in einer Psychiatrie untergebrachten Straftäters während eines Freigangs läuft die Aufarbeitung. Bei dem Kinobesuch sind dem Klinikdirektor zufolge etliche Fehler passiert.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Niederbayern am .

Nach der Flucht eines in einer psychiatrischen Einrichtung untergebrachten Straftäters bei einem Freigang legt der Bericht der Klinikleitung eklatante Fehler offen. Das geht aus einem Bericht hervor, der am Dienstag bei der Sitzung des Bezirkstags von Niederbayern vorgestellt wurde. Der Bezirk Niederbayern ist Träger der Einrichtung.

Klinikdirektor übt harte Kritik

So sei etwa nicht nachvollziehbar, weshalb keine männlichen Begleiter dabei waren, sagte Johannes Hamann, der Ärztliche Direktor des Bezirksklinikums (BKH) Mainkofen in Deggendorf. Nach Bezirksangaben wurden die drei Männer bei ihrem Freigang von drei weiblichen psychiatrischen Fachkräften sowie einer Praktikantin begleitet.

Es hätte ein Mann dabei sein müssen, der die Patienten gegebenenfalls zum WC hätte begleiten können. "Wir kennen alle die Krimis, wo die Leute beim Toilettengang abhauen, und da war es genauso." Bei dem Freigang am 8. August - mit dem Ausflugsziel Kino - war ein Patient von der Toilette nicht mehr zurückgekehrt, er entkam.

Pädophiler im Kinderfilm – "fachlich nicht zu rechtfertigen"

Neben dem geflüchteten Straftäter waren zwei weitere BKH-Patienten dabei, darunter ein Mann mit diagnostizierter Pädophilie. Weshalb der Freigang ausgerechnet in ein Kino - und zudem in einen Kinderfilm - führte, sei ebenfalls nicht nachvollziehbar, so der Ärztliche Direktor. Die Gruppe habe den Film "Alles steht Kopf" gesehen. Der Sinn dieser Maßnahme sei fachlich wie organisatorisch nicht klar und zudem die Planung des Freigangs nicht ordnungsgemäß dokumentiert worden.

"Die Wahl des Zielorts Kinderkino ist fachlich nicht zu rechtfertigen und auch das therapeutische Ziel ist aus den Unterlagen nicht nachvollziehbar." Johannes Hamann, Ärztlicher Direktor des Bezirksklinikums (BKH) Mainkofen

Der Ärztliche Direktor übernahm interimsweise die Leitung der forensischen Abteilung des BKH, nachdem der Chefarzt infolge des Vorfalls zunächst bis Jahresende vom Dienst freigestellt worden ist.

Weitere Fehler nach Bekanntwerden der Flucht

Weitere Fehler seien nach der Flucht des Mannes passiert, bilanzierte der Klinikdirektor. Als Mitarbeiter den Vorfall der Polizei meldeten, hätten sie den Flüchtigen "in der Hitze des Gefechts" und "ohne Rücksprache mit der medizinischen Leitung" als "akut gefährlich" eingeschätzt. Diese Einschätzung sei angesichts der Medikation des Patienten falsch gewesen. Zudem habe kein aktuelles Foto des Flüchtigen vorgelegen.

Die Reaktion der Polizei sei aufgrund der gemeldeten Gefährlichkeit aber richtig gewesen, nahm der Klinikdirektor die Polizei in Schutz.

Sicherheitsgefühl wiederherstellen

Zu den Konsequenzen aus dem Fall gehöre, dass immer eine männliche Begleitperson anwesend sein müsse. Außerdem, dass keine Orte aufgesucht werden dürften, an denen sich üblicherweise überwiegend Kinder aufhalten. Zudem sollen Visiten zukünftig immer von einem Oberarzt geleitet werden. Seitens des Innenministeriums und der Polizei habe es den Wunsch gegeben, dass im Falle einer künftigen Entweichung von den Mitarbeitern "professionell reagiert" werde.

Die Aufarbeitung des Falls und die daraus gezogenen Konsequenzen sollen jedoch künftig derlei Vorfälle verhindern, so der Bezirk. Es sei wichtig, das Sicherheitsgefühl in der Bevölkerung wieder herzustellen.

Der entkommene Patient, der sich aufgrund eines Totschlags im Jahr 2021 im Maßregelvollzug des BKH befindet, war knapp acht Stunden nach seiner Flucht von der Polizei gefasst worden. Er erhält den Angaben nach zunächst keine Lockerungsmaßnahmen mehr.

Dieser Artikel ist erstmals am 17.9.2024 auf BR24 erschienen. Das Thema ist weiterhin aktuell. Daher haben wir diesen Artikel erneut publiziert.

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