Das Landgericht Regensburg hat am heutigen Dienstagvormittag das Verfahren gegen eine Klimaaktivistin wegen Sachbeschädigung eingestellt. Die Frau hatte im vergangenen Jahr während des Bürgerfests in Regensburg das Wasser des Brunnens am Bismarckplatz mit einer Chemikalie grün gefärbt.
Brunnen musste abgeschaltet und gesäubert werden
Wegen der aufsehenerregenden Aktion wurde der Brunnen damals abgeschaltet. Das Wasser musste abgelassen und der Brunnen gereinigt werden.
Das Amtsgericht hatte die 22-jährige Aktivistin in erster Instanz wegen gemeinschädlicher Sachbeschädigung zu einer Geldstrafe in Höhe von 750 Euro verurteilt.
Aktivistin: Wollte nichts beschädigen
Vor dem Landgericht gab die Aktivistin an, sich vor der Aktion umfassend über die Chemikalie Uranin informiert zu haben. Da das Färbemittel abbaubar und für Mensch sowie Umwelt unbedenklich sei, sei sie nicht davon ausgegangen, dass ihr Handeln zu einer Sachbeschädigung führt. Eine Beschädigung des Brunnens sei nicht ihre Absicht gewesen. Stattdessen habe sie auf klimapolitische Themen aufmerksam machen wollen – etwa die Brände und Dürren im letzten Jahr.
Verfahren wurde eingestellt
Am Ende der Verhandlung wurde das Verfahren wegen Geringfügigkeit ohne Auflagen eingestellt. Die Angeklagte habe den Brunnen nicht beschädigen wollen und deshalb bewusst Uranin eingesetzt, heißt es im Urteil.
Auch in München gab es schon Protestaktionen dieser Art. Aktivisten einer Umweltgruppe färbten im Mai dieses Jahres mehrere Brunnen mit einer grellgrünen Flüssigkeit. Der Protest richtete sich unter anderem gegen die Umweltpolitik der bayerischen Staatsregierung, hieß es.
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