Auf der Anklagebank sitzen zwei Männer mit ihren Verteidigern und Anwälten.
Bildrechte: BR/Anja Bischof

In Hof hat ein Prozess gegen zwei Ärzte wegen Körperverletzung mit Todesfolge begonnen. Wochen nach einem Laser-Eingriff starb ein Patient.

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Prozess gegen zwei Ärzte in Hof: Verpuffung in Luftröhre

In Hof hat ein Prozess gegen zwei Ärzte begonnen. Ihnen wird gemeinschaftliche Körperverletzung mit Todesfolge vorgeworfen. Bei einem Laser-Eingriff soll es zu einer Verpuffung im Körper eines Patienten gekommen sein. Er starb Wochen später.

Über dieses Thema berichtet: Frankenschau aktuell am .

Was ist am 8. Februar 2017 im Operationssaal im Sana Klinikum Hof passiert? Diese Frage will seit Dienstag das Landgericht Hof klären. Die Staatsanwaltschaft wirft zwei Ärzten gemeinschaftliche Körperverletzung mit Todesfolge vor. Ein Patient starb mehrere Wochen nach einer Operation, bei der es zu einem Unfall mit einem Laser gekommen war. Beide Ärzte waren an der Operation beteiligt.

Kleiner Eingriff - schlimme Folgen

Dem Patienten sollte über die Mundhöhle ein Stent aus der Luftröhre entfernt werden. Als dies dem Operateur mit den üblichen Zangen in verschiedenen Größen nicht gelang, machte einer der Ärzte den Vorschlag, das Silikonröhrchen mit einem Laser zu spalten. Dadurch könne es leichter entfernt werden. Der Laser war bereits zuvor zum Einsatz gekommen, als der Faden, der den Stent an der Haut fixiert hatte, damit durchtrennt wurde. Beide Ärzte wussten, dass der Patient einen Luftröhrenschnitt erhalten würde, sollte die Bergung des Stents über den Mundraum nicht klappen. Diese "Tortur" wollten sie dem mehrfach mit Krankheiten vorbelasteten Mann gerne ersparen.

Explosion in der Luftröhre

Einer der angeklagten Ärzte, der auch Laserschutzbeauftragte des Klinikums ist, hat schließlich den von ihm vorgeschlagenen Eingriff begonnen. Doch der Versuch endete in einem Drama: Es kam zu einer Verpuffung am Laser, als er sich bereits in der Luftröhre des Patienten befand. In der Folge wurde die Plastikummantelung eines Bronchoskops explosionsartig in viele Teile zersprengt und in die Luftröhre und die Bronchien des Patienten geschleudert. Offenbar war die Sauerstoffzufuhr des Patienten vor dem Einsatz des Lasers nicht gedrosselt worden. Das ist allerdings erforderlich, sonst besteht die Gefahr einer solchen explosionsartigen Verpuffung. Beide Ärzte wussten das.

Der Patient überlebte die Operation. Der Stent und die Plastikteile wurden schließlich über einen Schnitt in die Luftröhre geborgen.

Starb der Patient wegen der Verpuffung?

Im Lauf der folgenden Wochen verschlimmerte sich der Zustand des 47 Jahre alten Patienten, der zeitweise auf der Intensivstation lag. Schließlich wurde er in eine Nürnberger Klinik verlegt. Zu spät sei das gewesen, steht in der Anklageschrift. Der Pneumologe beteuerte, dass es dem Patienten anfangs recht gut gegangen sei, es habe keinen Grund gegeben, ihn zu verlegen. Erst als alle Möglichkeiten in Hof ausgeschöpft waren, sollte er in Nürnberg behandelt werden - mit einer Methode, die es in Hof nicht gibt. Doch die Ärzte in Nürnberg sollen zu dem traurigen Schluss gekommen sein, dass der Mann nicht mehr gerettet werden könne. Ob die Folgen der Verpuffung die Ursache oder ein Teil der Ursachen seines Todes sind, muss im Verlauf des Prozesses noch geklärt werden.

Angeklagte Ärzte widersprechen sich

Beide Beschuldigten äußerten sich am Dienstag vor Gericht. Ihre Versionen des Ablaufs im Operationssaal Sechs am 8. Februar 2017 weichen allerdings stark voneinander ab. Der Lungenarzt, dem es nicht gelungen war, den Stent aus der Luftröhre zu entfernen, gab an, er habe dem Eingriff mit dem Laser zur Spaltung des Stents nicht zugestimmt. Der zweite Arzt, der den fraglichen Eingriff ausgeführt hat, behauptet das Gegenteil: Der Kollege habe ihm sogar assistiert und den Laser selbst angeschaltet. Dass sie den Vorfall bedauern, betonten beide Beschuldigten.

Gericht muss tatsächlichen Verlauf der Operation klären

Der Vorsitzende Richter sagte, es sei nun die Aufgabe des Schwurgerichts, den tatsächlichen Ablauf bei der Operation herauszuarbeiten. Die Verhandlung vor dem Schwurgericht mit drei Richtern und zwei Schöffen wird am Mittwoch fortgesetzt. Im Lauf des Prozesses sollen mehrere Zeugen vernommen werden, darunter die Witwe des Patienten. Das Gericht hat bis zum 27. September insgesamt sieben Verhandlungstage angesetzt.

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