Im als "Badewannen-Mord" bekannt gewordenen Verfahren wird heute das Urteil gesprochen. Die Chancen für einen Freispruch des Angeklagten Manfred Genditzki stehen mehr als gut. In ihrem Plädoyer am vergangenen Montag hatte sogar die im Wiederaufnahmeverfahren beteiligte Staatsanwaltschaft einen Freispruch beantragt.
- Zum Artikel: Plädoyers im Prozess um "Badewannen-Mord"
2010 zu lebenslänglicher Haft verurteilt
Ursprünglich war Manfred Genditzki vorgeworfen worden, im Jahr 2008 eine 87-jährige Rentnerin aus Rottach-Egern nach einem Streit geschlagen und dann in ihrer Badewanne ertränkt zu haben. Dieser Sichtweise folgte im Jahr 2010 das Landgericht München II und verurteilte den Angeklagten damals zu lebenslänglicher Haft.
"Badewannen-Mord": Erfolgreiche Revision
Nach erfolgreicher Revision am Bundesgerichtshof wurde das Urteil dann nochmals vom Münchner Landgericht II bestätigt. Im nun dritten Verfahren am Landgericht München I konnten Gutachter aber zeigen, dass die Rentnerin höchstwahrscheinlich durch einen Schwächeanfall selbst in die Wanne gestürzt und dort ertrunken ist. Zudem kamen mehrere Sachverständige zu der Erkenntnis, dass die Rentnerin zu einer Uhrzeit gestorben ist, zu der der Angeklagte ein Alibi hat.
Freispruch nach 13 Jahren?
Ob das Landgericht München I den Angeklagten heute tatsächlich nach rund 14 Jahren in Haft freispricht, wird sich gegen 10 Uhr vormittags zeigen. Es wäre damit einer der größten erwiesenen Justizirrtümer der letzten Jahrzehnte in Deutschland.
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