Am Landgericht Ingolstadt stehen im Prozess um ein unwirksames Krebsmittel heute die Zeugenaussagen von zwei Frauen an. Die Mutter der Zeuginnen hatte laut Staatsanwaltschaft im November 2017 eine Packung BG-MUN für 5.900 Euro gekauft. Die Geisenfelderin war zu diesem Zeitpunkt bereits schwer an Brustkrebs erkrankt.
Eine Patientin 2018 verstorben
Sie kaufte BG-MUN vom dem angeklagten Unternehmer. Der hatte ihr "zuvor erklärt, das Mittel würde die Krebszellen verflüssigen und zerstören", so die Staatsanwaltschaft weiter. Die Brustkrebs-Patientin aus Geisenfeld verstarb ein Jahr später im November 2018. Das Gericht hört heute zum ersten Mal die Opferseite.
Unternehmer soll BG-MUN an krebskranke Frau verkauft haben
Die beiden jungen Frauen haben ihre Mutter Ende 2017 zu einem Treffen mit dem angeklagten Unternehmer begleitet. Das fand in einer angemieteten Immobilie in Wolnzach statt. Bei dieser Gelegenheit soll der heute 66-jährige Ingolstädter der kranken Frau versichert haben, dass das von ihm hergestellte Mittel BG-MUN "die Metastasen auflösen" und damit den Krebs besiegen werde. Der Kranken und ihren Töchtern zeigte der Angeklagte zudem Videos mit angeblich geheilten, anderen Patienten.
Falsches Versprechen von Heilung
Diesen Angaben schenkte die Tochter, die Medizin studierte, damals schon keinen Glauben. Sie machte es stutzig, dass der Angeklagte kaum medizinische Fachausdrücke kannte. Außerdem wollte er auch ihr selbst, als gesunder junger Frau, dasselbe Präparat BG-MUN verkaufen, sagte die Zeugin aus. Bei ihr sollte BG-MUN die Haut verbessern und ihre Jugend erhalten, also "einfach ein Wundermittel gegen alles", so die Tochter weiter. Bei dem Treffen präsentierte sich der Angeklagte als Arzneimittelproduzent und bezeichnete BG-MUN als Arzneimittel, erinnert sich die Medizinstudentin. Ihrer Mutter versprach der Unternehmer laut Aussage der Tochter "definitiv, dass sie mit BG-MUN geheilt werden wird".
Fast 6000 Euro für wirkungsloses Mittel
Ihre schwerkranke Mutter schenkte den Heilungsversprechen des Unternehmers Glauben. Sie kaufte das flüssige Präparat für knapp 6.000 Euro und zahlte noch vor Ort mit Kreditkarte. Das Mittel zeigte keine Wirkung. Der "einzige Erfolg des Mittels war, dass der Geldbeutel leichter war. Ihr ging es ab 2017 immer schlechter", so die Medizinstudentin. Die Brustkrebs-Patientin verstarb ein Jahr später im November 2018 an ihrer Tumorerkrankung. Kurz vor ihrem Tod hatte sie gegenüber ihrer Tochter erklärt, dass sie "dem Unternehmer so gerne die Meinung geigen würde und ihm so gerne sagen würde, was für eine miese Masche das war". Dies war einer der Momente, in denen man die Wut der Tochter auf den Angeklagten spüren konnte.
Verhandlung verzögerte sich
Auch an diesem Prozesstag kam es zu Verzögerungen. Der Verteidiger des angeklagten Unternehmers ließ verkündigen, dass sein Mandant aktuell verhandlungsunfähig sei. Er habe Diabetes und leide unter starken Schmerzen. Nach Überzeugung des Gerichts ist der Unternehmer jedoch uneingeschränkt verhandlungsfähig. Nach rund eineinhalbstündiger Unterbrechung setzte der Richter die Verhandlung fort.
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