Umweltminister Thorsten Glauber vor Journalisten im Rappenalptal
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Rappenalptal: Umweltminister spricht von "Kraterlandschaft"

Rappenalptal: Umweltminister spricht von "Kraterlandschaft"

Muscheln, Krebse, seltene Insekten wurden im Rappenalptal vernichtet. Umweltminister Glauber zeigte sich dort heute betroffen, sprach von einer "Kraterlandschaft". Die Sanktionen für Umweltzerstörungen dieser Art würden aber ausreichen.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Schwaben am .

Bei einem Ortstermin im Rappenalptal hat sich der bayerische Umweltminister Thorsten Glauber einen Eindruck vom Ausmaß der Umweltzerstörung gemacht. Zwar liegt das abgelegene Tal südlich von Oberstdorf inzwischen unter einer zehn Zentimeter hohen Schneedecke, man könne aber erkennen, wie weit die Bagger Dämme aufgeschüttet hätten, so Glauber. Wenn man diese "Kraterlandschaft" sehe, müsse man "sich schon fragen, was die Handelnden sich dabei gedacht haben".

Glauber wies nach dem Treffen mit Landrätin Indra Baier-Müller und Vertretern von Wasserwirtschaftsamt und Regierung von Schwaben darauf hin, dass die Sanktionen für Umweltzerstörungen dieser Art ausreichten, immerhin könnten solche Taten mit Strafen bis 50.000 Euro geahndet werden.

Freiheitsstrafe von mehreren Jahren möglich

Wie ein solches Delikt bestraft werden kann, ist nach Recherchen des BR unter anderem im Strafgesetzbuch unter Paragraph 329 zur Gefährdung schutzbedürftiger Gebiete geregelt. Laut Absatz 3 könnte den Verantwortlichen eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren drohen. Wie hoch die Strafe für die Verantwortlichen im Fall des Wildbaches genau ausfallen wird, lässt sich aber nur schwer abschätzen oder mit anderen Fällen vergleichen.

"Es gibt es nur eine Handvoll gerichtlicher Entscheidungen", erklärt der Umweltrechtsprofessor Prof. Holger Kröninger von der Hochschule Trier-Birkenfeld. Neben der Gefährdung schutzbedürftiger Gebiete könnten die Verantwortlichen auch gegen das Wasserhaushaltsgesetz verstoßen haben. In diesem Fall droht die von Glauber angesprochene Geldbuße bis zu 50.000 Euro. Über die Höhe des Bußgeldes im Fall des Wildbaches im Allgäu will Kröninger keine Prognose anstellen, aber es sei "schon ein eklatanter Eingriff in das Gewässer und in die naturschutzrechtliche Umgebung, sodass man sich da doch im oberen Rahmen der zulässigen Strafen bewegen kann".

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Der Wildbach wurde durch die Bauarbeiten zerstört

Gutachten soll Schäden an der Natur im Rappenalptal festhalten

Glauber kündigte außerdem an, dass Gutachten erstellt würden, um das Ausmaß der Schäden an Fauna und Flora festzustellen. Im zweiten Schritt müsse es dann darum gehen, die Schäden zu beheben. Wichtig sei dabei außerdem, so Glauber, dass die Anwohner wieder besser vor Hochwasser geschützt würden. Der begradigte Rappenalpbach stelle eine größere Gefahr dar.

Wildbach begradigt - ohne Genehmigung

Der Rappenalpbach ist ein Wildbach im Naturschutzgebiet "Allgäuer Hochalpen", das nicht nur "europäisches Vogelschutzgebiet" ist, es steht auch als "Flora Fauna Habitat"-Gebiet unter dem besonderen Schutz der EU. Durch die Baggerarbeiten auf einer Strecke von 1,6 Kilometern ist der Bach aufgerissen und begradigt worden. Bund Naturschutz (BN) und Landesbund für Vogelschutz (LBV) beklagen, dadurch seien Lebensräume von seltenen Tier- und Pflanzenarten ausgelöscht oder auf Jahrzehnte zerstört worden.

Landesbund für Vogelschutz stellt Strafanzeige

Der Landesbund für Vogel- und Naturschutz (LBV) will damit nach eigenen Angaben erreichen, dass die Verantwortlichen für diesen unrechtmäßigen Eingriff zur Rechenschaft gezogen werden. "Verstöße gegen naturschutzrechtliche Verordnungen sind kein Kavaliersdelikt und müssen konsequent strafrechtlich geahndet werden", so der LBV-Geschäftsführer Helmut Beran.

Gehring: Staatsregierung soll sich um Aufklärung kümmern

Auch der Allgäuer Landtagsvizepräsident Thomas Gehring (Grüne) machte sich ein Bild vom begradigten und ausgebaggerten Bach und erklärte daraufhin: Die Zerstörung im Rappenalptal müsse lückenlos aufgeklärt werden. Er sehe die Staatsregierung in der Pflicht und habe deshalb laut Mitteilung auch eine entsprechende Anfrage gestellt.

Inhalt des Schreibens: "Welche Behörden waren über die Maßnahmen im mehrfach geschützten Rappenalptal informiert? Wer konkret war der Auftraggeber für die Begradigung des Wildbachs? Gab es irgendeine Form der Rückmeldung an die Behörden aus der Bevölkerung oder von den im Gebiet befindlichen Behördenvertretern, die zu deren Intervention hätten führen können?" Gemeinsam mit seiner Fraktion fordert Gehring in einem Dringlichkeitsantrag im Landtag, dass Umweltminister Glauber am Donnerstag (24.11.22) im Umweltausschuss des Landtags Rede und Antwort zu der Zerstörung des Rappenalpbachs steht.

  • Zum Artikel: Rappenalpbach zerstört – wie kam es dazu?

Bund Naturschutz: Gewässerkleinlebewesen verschwunden

Auch der Bund Naturschutz Bayern hat sich nochmals zu dem Vorfall geäußert. Alfred Karle-Fendt, Vorsitzender der BN-Kreisgruppe Kempten-Oberallgäu, hatte die Maßnahmen entdeckt. Er sagt: "Am dramatischsten ist die Zerstörung der Bachsohle. Gewässerkleinlebewesen wie Würmer, Schnecken, Muscheln sowie Krebstiere sind vollständig verschwunden. Durch die Vernichtung der angrenzenden Fauna sind seltene Arten wie alpine Steinfliege, Köcherfliege, Idas-Bläuling […] vernichtet worden.“

Auch der Alpensalamander sei sicher bei den Baggerarbeiten getötet worden, so Karle-Fendt. Die BN-Verantwortlichen fordern, die Verantwortlichen strafrechtlich zur Rechenschaft zu ziehen und sie für die Kosten des Rückbaus und des Ausgleichs haftbar zu machen.

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