Gegen den russisch-usbekischen Oligarchen Alisher Usmanov wird wegen Steuerhinterziehung, Sanktionsverstößen und Geldwäsche ermittelt. Zumindest in Bezug auf den letzten Vorwurf konnte der Milliardär nun vor dem Landgericht in Frankfurt am Main einen Teilerfolg erzielen: Der Geldwäscheverdacht sei nicht ausreichend gewesen, um die damit verbundenen Hausdurchsuchungen zu rechtfertigen, hieß es.
Parallel ermittelt auch die Münchner Staatsanwaltschaft wegen weiterer Vorwürfe gegen Usmanov, vor allem wegen möglicher Verstöße gegen das Außenwirtschaftsgesetz. Die von ihr im September 2022 durchgeführten Hausdurchsuchungen standen jedoch nicht zur Entscheidung in Frankfurt. "Der Beschuldigte hat gegen den Durchsuchungsbeschluss Beschwerde eingelegt, über die – soweit hier bekannt ist – bislang noch nicht entschieden wurde," teilte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft München II dem BR mit.
Anfangsverdacht auf Geldwäsche nicht nachvollziehbar
Anders beim Verfahren wegen Geldwäscheverdachts: Das Frankfurter Landgericht erklärte die von der Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft ebenfalls 2022 vollstreckten Durchsuchungsbeschlüsse für Immobilien in Rottach-Egern, im Taunus und auf der Motoryacht "Dilbar" für unzulässig. Das bestätigte ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft dem BR.
Ein laut Frankfurter Amtsgericht begründeter Anfangsverdacht auf Geldwäsche könne das Landgericht Frankfurt am Main nicht nachvollziehen. "Das nehmen wir sportlich", sagte der Sprecher der ermittelnden Generalstaatsanwaltschaft.
Mit dieser Entscheidung sei jedoch nicht automatisch das Ermittlungsverfahren vorbei, so der Sprecher. Es habe zwar keine Durchsuchungen geben dürfen, gleichwohl habe das Landgericht nicht verboten, die 2022 in den Objekten sichergestellten Gegenstände auszuwerten. Die Strafprozessordnung unterscheide grundsätzlich zwischen Beweiserhebung und Beweisverwertung. Ob und wie das Ermittlungsverfahren weitergehe, werde jetzt geprüft.
Gauweiler sieht Vorgehen gegen Usmanov als "politisch motiviert"
Die EU setzte den Oligarchen Ende Februar, nur wenige Tage nach Kriegsbeginn in der Ukraine, auf die Sanktionsliste, woraufhin Usmanov das Tegernseer Tal verließ. Er gilt als Vertrauter des russischen Präsidenten Wladimir Putin.
Die Usmanov im Auftrag der usbekischen Botschaft beratenden Rechtsanwälte Peter Gauweiler und Thomas Fischer verweisen darauf, das Landgericht Frankfurt a.M. habe jeglichen Geldwäsche-Verdacht verneint und somit der Auffassung des Frankfurter Amtsgericht widersprochen. Die Rechtsanwälte hegen den Verdacht, "dass das Vorgehen der deutschen Strafverfolgungsbehörden gegen den usbekischen Staatsbürger Alisher Usmanov nicht sachlich begründet, sondern sachfern politisch motiviert ist." Gauweiler und Fischer gehen davon aus, dass die Bundesrepublik den "durch die rechtswidrigen Ermittlungsmaßnahmen entstandenen Schaden" ausgleicht.
Im Video: Oligarch Usmanov im Visier der Ermittler (01.10.22)
Mit Informationen von AFP
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