Ein E-Scooter steht in der Regensburger Altstadt im Weg.
Bildrechte: BR/Sebastian Wintermeier

Wild abgestellte Roller soll es künftig nicht mehr geben in Regensburg.

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Regensburg räumt auf: Neue Maßnahmen gegen E-Scooter-Chaos

Sie liegen im Gebüsch, verstopfen die Fußgängerzone, blockieren Gehwege: E-Scooter werden gern genutzt, dann an den unmöglichsten Orten abgestellt. Der Unmut in Regensburg wächst. Nun will die Stadt neue Wege beschreiten – und setzt auf klare Regeln.

Über dieses Thema berichtet: Mittags in Niederbayern und Oberpfalz am .

Die Stadt Regensburg geht neue Wege im Umgang mit dem Parken von E-Scootern und E-Bikes. Der Stadtrat beauftragte die Stadtverwaltung, spezielle Parkzonen für das Abstellen von Sharing-Scootern - beziehungsweise Sharing-Bikes - zu errichten. Ab spätestens Ende Juli dürfen verleihbare Fahrzeuge nur noch auf gekennzeichneten Flächen abgestellt werden.

Scooter-"Share Points" verdrängen Auto-Parkplätze

Die neue Regelung soll Unfälle und Behinderungen vermeiden. Regensburg setzt "auf klare Parkzonen und Gebühren für Anbieter", wie eine Stadt-Sprecherin dem BR sagte.

Insgesamt sind 38 Abstellflächen in der Stadt geplant, von denen die meisten bereits eingerichtet sind. Diese Zonen befinden sich unter anderem in der Altstadt, in Stadtamhof und am Hauptbahnhof. Die Kosten für die neuen Abstellflächen belaufen sich auf 30.000 bis 50.000 Euro, heißt es von der Stadt.

Die neuen Abstellflächen sind als "Share Points" markiert und dürfen nur von Leih-E-Scootern genutzt werden, nicht von Autos oder anderen Fahrzeugen. Der mittelalterliche Stadtplan und die hohe Bevölkerungsdichte lassen kaum freie Flächen für E-Scooter-Abstellplätze übrig. Zudem müssen diese Plätze dort eingerichtet werden, wo sie auch wirklich gebraucht werden. Deshalb wurden 16 Parkplätze für die bisher 37 neuen Abstellflächen entfernt, so die Stadt.

Sondernutzungsgebühr und Umsetzung

Die Betreiber der Leih-E-Scooter und Bikes müssen der Stadt Regensburg eine Sondernutzungsgebühr von 15 Euro pro Scooter und Jahr, sowie 12 Euro pro Fahrrad und Jahr bezahlen. Die Stadt erteilte für knapp 1.500 Sharing-Scooter und -Bikes die Betriebserlaubnis. Es wird erwartet, dass alle fünf Anbieter der Leihfahrzeuge in Regensburg bis Ende des Monats die neuen Parkregeln umsetzen.

Konkret heißt das: Die Anbieter müssen die App so umstellen, dass Nutzer die geliehenen Fahrzeuge ausschließlich auf den ausgewiesenen "Share Points" abstellen können. Andernfalls können sie ihre Fahrt nicht beenden und müssen weiterzahlen. Ein ähnliches Modell gibt es bereits in Nürnberg.

E-Scooter in Fußgängerzonen ohnehin verboten

Das Fahren mit E-Scootern in Fußgängerzonen, die als "Fußgängerzone, Radfahrer frei" beschildert sind, ist gemäß der Straßenverkehrsordnung ohnehin nicht erlaubt. Diese Regelung gilt bundesweit, da Elektrokleinstfahrzeuge wie E-Scooter rechtlich als Kraftfahrzeuge gelten. Daher kann das Fahren in solchen Fußgängerzonen mit einem Verwarngeld von 20 Euro belegt werden. Bei Behinderungen oder Gefährdungen kann das Bußgeld auch höher ausfallen.

Falsches Fahren und Alkohol als häufige Unfallursachen

Im Jahr 2022 stellte die Polizei in ganz Deutschland fast 8.500 Fälle von Fehlverhalten bei E-Scooterfahrern fest, berichtet das Statistische Bundesamt. Die häufigsten Ursachen waren: falsches Benutzen von Fahrbahn oder Gehwegen (18,6 Prozent der Fälle), Alkohol am Steuer (18 Prozent der Fälle) und zu schnelles Fahren (7,2 Prozent der Fälle). Unfälle, die durch unachtsam abgestellte E-Scooter verursacht wurden, sind in der Statistik nicht erfasst.

Im gesamten Unfallgeschehen 2022 hatten E-Scooter jedoch nur einen kleinen Anteil. Sie waren an 2,9 Prozent der 288.000 Verkehrsunfälle mit Personenschaden beteiligt, die in Deutschland registriert wurden. Im Jahr 2021 lag dieser Anteil noch bei 2,1 Prozent.

Passanten reagieren gemischt auf "Share Point"-Konzept

In einer stichprobenartigen Umfrage von BR24 zu dem Share Point-Konzept in Regensburg äußerten sich Passanten unterschiedlich: Einige begrüßten das Konzept, während es andere kritisch sehen. Zum Beispiel wurde bemängelt, dass Sharing-Scooter oft im Weg stehen, was als störend empfunden wird. Auf der anderen Seite wurde der Vorteil hervorgehoben, dass die Scooter dank des Konzepts nicht mehr unkontrolliert auf Gehwegen herumliegen. Ein Passant bedauerte, dass die Flexibilität eingeschränkt sei, da man die Roller jetzt nicht mehr so spontan nutzen könne.

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