Der Angeklagte mit seinem Anwalt im Landshuter Gerichtssaal
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Schleusung und illegale Geldgeschäfte: 23-Jähriger vor Gericht

Schleusung und illegale Geldgeschäfte: 23-Jähriger vor Gericht

Etwa 50 Menschen soll er illegal nach Deutschland geschleust haben - teils unter menschenunwürdigen Bedingungen. Jetzt steht ein 23-jähriger Mann vor dem Landgericht Landshut. Er soll auch an illegalen Geldgeschäften beteiligt gewesen sein.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Niederbayern am .

Wegen des Einschleusens zahlreicher Flüchtlinge muss sich ab Donnerstag ein gebürtiger Syrer vor der Strafkammer des Landgerichts Landshut verantworten. Darüber hinaus soll er an illegalen sogenannten Hawala-Geldgeschäften beteiligt gewesen sein.

Etwa 50 Menschen geschleust

Nach Ermittlungen der Staatsanwaltschaft soll der 23 Jahre alte Angeklagte rund 50 Menschen über den Landweg illegal nach Deutschland geschleust haben, hauptsächlich junge Syrer und Iraker. Dies soll bei mehreren größeren Schleusungen im Herbst 2020 geschehen sein. Unter den Geschleusten waren laut Anklagebehörde auch Minderjährige ohne Begleitung von Eltern oder Fürsorgepersonen.

Flüchtlinge waren ungesichert auf Ladeflächen

Meist sollen die Flüchtlinge auf der Fahrt dicht gedrängt und ungesichert auf Ladeflächen von Lastwagen versteckt gewesen sein. Die Geschleusten wurden den Angaben zufolge dann vor allem über die Grenzübergänge Philippsreut im Kreis Freyung-Grafenau, Suben bei Passau und Simbach am Inn im Landkreis Rottal-Inn illegal nach Deutschland gebracht und in Waldgebieten ausgesetzt.

Hawala-Zahlungssystem ist in Deutschland verboten

Darüber hinaus hat der Angeklagte laut Staatsanwaltschaft über das sogenannte Hawala-Banking rund eine viertel Million Euro illegal transferiert. Das Geld soll zumindest teilweise aus den Schleusungen stammen. Das länderübergreifende Hawala-Zahlungssystem hat seine Wurzeln im Orient, ist in Deutschland ohne Genehmigung und Kontrolle der Finanzaufsicht BaFin verboten und wird auch zur Geldwäsche missbraucht.

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