Der Grabstein mit einem Foto des Mädchens Peggy.
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Die Mutter der 2001 verschwundenen Peggy hat Berufung gegen das am Landgericht Hof gesprochene Urteil eingelegt. (Archiv)

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Schmerzensgeldklage abgewiesen: Peggys Mutter legt Berufung ein

Peggy Knoblochs Mutter hat Berufung gegen das am Landgericht Hof gesprochene Urteil eingelegt. Dort war im Mai ihre Schmerzensgeldklage abgewiesen worden. Angeklagt war ein Mann, der 2018 gestanden hatte, Peggys Leichnam vergraben zu haben.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten Franken am .

Die Mutter der vor 23 Jahren in Lichtenberg verschwundenen Peggy Knobloch hat am Oberlandesgericht Bamberg Berufung gegen das im Mai am Landgericht Hof gesprochene Urteil im Schmerzensgeld-Prozess eingelegt. Das teilte das Landgericht am Mittwoch mit. Dort war am 22. Mai 2024 die Schmerzensgeldklage der Mutter von Peggy als unbegründet abgewiesen worden.

Mutter fordert Schmerzensgeld von ehemaligem Verdächtigen

Die Klägerin hatte Schmerzensgeld in Höhe von 75.000 Euro von einem ehemaligen Verdächtigen gefordert. Dieser hatte 2018 gestanden, Peggys Leichnam in einem Waldstück vergraben zu haben, das Geständnis aber später widerrufen. Er habe die Aussagen nur auf Druck von der Polizei abgegeben.

Peggys Mutter macht ihn nach Angaben ihrer Anwältin für ihr seelisches Leid verantwortlich, da sie 15 Jahre lang nichts vom Schicksal ihrer kleinen Tochter gewusst habe. 2016 waren die sterblichen Überreste der 2001 im Alter von neun Jahren verschwundenen Peggy zufällig von einem Pilzsammler in einem Waldstück bei Lichtenberg entdeckt worden.

Gericht entscheidet über weiteres Vorgehen

Die Klägerin hat nun zwei Monate Zeit, um ihre Berufung zu begründen. Anschließend kann die Gegenseite eine Erwiderung abgeben. Dann entscheidet das Berufungsgericht in Bamberg, ob eine Berufungshauptverhandlung anberaumt oder im Beschlussweg eine Entscheidung getroffen wird.

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