Ein Polizist muss sich vor dem Amtsgericht Cham wegen Schüssen auf die Reifen eines Quads verantworten
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Ein Polizist muss sich vor dem Amtsgericht Cham wegen Schüssen auf die Reifen eines Quads verantworten

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Schusswaffeneinsatz unverhältnismäßig? Polizist vor Gericht

Schusswaffeneinsatz unverhältnismäßig? Polizist vor Gericht

In Cham muss sich ab heute ein Polizeibeamter vor Gericht verantworten: Er soll bei einer Verfolgungsjagd mit einem Quadfahrer bei Roding unberechtigt von der Schusswaffe Gebrauch gemacht haben. Laut Anklage habe der Mann nicht in Notwehr gehandelt.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus der Oberpfalz am .

Vor dem Schöffengericht am Amtsgericht Cham muss sich ein 36 Jahre alter Polizeibeamter verantworten, der am Vatertag 2022 in Roding im Zuge einer Polizeikontrolle mehrfach ungerechtfertigt auf die Reifen eines Quads geschossen haben soll. Die wildwestartige Verfolgungsjagd, die sich der Polizist und ein Quadfahrer damals geliefert hatten, und die Schüsse hatten als "Cowboy-Fall" für viel Aufsehen in der Region gesorgt.

Versuchte Körperverletzung, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Polizeibeamten unter anderem versuchte Körperverletzung im Amt, gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr und die Verfolgung Unschuldiger vor. Der letzte Anklagepunkt betrifft einen Aktenvermerk, in dem der Polizist nach dem Vorfall angegeben haben soll, dass der Quadfahrer auf ihn zugefahren sei. Dabei habe der Polizist die Schüsse als Selbstschutz-Maßnahme darstellen wollen, so die Anklage.

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Bei der Verfolgungsjagd mit einem flüchtigen Quadfahrer soll der Polizist insgesamt viermal auf dessen Reifen geschossen haben.

Staatsanwaltschaft sieht keine Notwehrsituation

Der Vorfall war am 26. Mai 2022 am Stadtrand von Roding passiert. Eine Polizeistreife wollte den Fahrer eines Quads kontrollieren, das dort unterwegs war. Es handelte sich um ein größeres Quadfahrzeug mit Fahrerkabine und Anhänger. Doch der Quadfahrer, ein 60-jähriger Landwirt, ignorierte laut Anklage die Stoppsignale der Polizei und fuhr weiter. Daraufhin soll der 36-jährige Polizeibeamte seine Dienstwaffe gezogen und auf den rechten Hinterreifen des Quads geschossen und ihn auch getroffen haben. Der Quadfahrer sei trotzdem weitergefahren.

Insgesamt viermal auf die Reifen geschossen

Nach einer Halterabfrage, die den Verdacht ergab, dass der Landwirt schon einmal betrunken und ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs war, sei Verstärkung angefordert worden. Der Polizeibeamte und seine Kollegin hätten den Quadfahrer mit ihrem Streifenwagen weiter verfolgt und ihn mehrfach über Lautsprecher zum Anhalten aufgefordert.

Als das Quad auf einem Schotterweg langsamer wurde, soll der 36-jährige Polizist ausgestiegen sein, das Quad zu Fuß verfolgt und sich an die Fahrertür der Kabine gehängt haben. Nachdem er heruntergefallen war, soll er sich auch noch an die Ladefläche gehängt haben, wo er ein Stück mitgeschleift worden sei. Irgendwann habe er noch dreimal auf den linken Hinterreifen des Quads geschossen und diesen auch zweimal getroffen. Bei der Festnahme soll er dann außerdem Pfefferspray eingesetzt haben.

Schusswaffengebrauch nicht verhältnismäßig?

Wie sich später herausstellte, hatte der Quadfahrer tatsächlich betrunken und ohne Führerschein am Steuer gesessen. Er bekam später dafür eine Bewährungsstrafe. Die Staatsanwaltschaft hält die Schüsse und das Verhalten des Polizisten trotzdem nicht für verhältnismäßig, da es nur um eine Verkehrskontrolle mit Feststellung der Personalien ging. Außerdem hätten die Schüsse Personen treffen können, wie etwa eine 15-jährige Radfahrerin, die zufällig vorbeikam.

Für den Polizisten steht viel auf dem Spiel

Für den 36-jährigen Polizeibeamten, der nach Auskunft des Polizeipräsidiums Oberpfalz vom Dienst freigestellt ist, steht in dem Prozess viel auf dem Spiel. Der mögliche Strafrahmen geht bei einer Verurteilung von einer Geldstrafe bis hin zu einer mehrjährigen Haftstrafe, so ein Sprecher des Amtsgerichts Cham.

Sollte der Polizist tatsächlich rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr verurteilt werden, verliert er seinen Job. Sein Beamtenverhältnis, so die Auskunft des Polizeipräsidiums Oberpfalz, würde dann "kraft Gesetz enden". Der Prozess in Cham ist auf zwei Tage angesetzt. Gehört werden eine ganze Reihe Zeugen, unter anderem sieben Polizisten und ein Sachverständiger. Am Freitag soll das Urteil fallen.

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