Ein Mann trinkt aus einer Wasserflasche bei strahlender Sonne.
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Sport bei Hitze kann die Gesundheit gefährden, doch es gibt keine einheitlichen Regelungen, wann Veranstaltungen abgesagt werden müssen.

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Sport bei Hitze: Wann können Veranstaltungen abgesagt werden?

Kurz vor den Sommerferien finden vielerorts Bundesjugendspiele, Sportfeste und Breitensportturniere statt, auch bei Temperaturen von deutlich über 30 Grad. Denn es gibt keine einheitlichen Regelungen, wann Sportveranstaltungen abgesagt werden können.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten Franken am .

Am vergangenen Wochenende wurden im Landkreis Erlangen-Höchstadt die höchsten Temperaturen Deutschlands gemessen. Dennoch fanden hier viele Sportveranstaltungen und -wettbewerbe statt. Denn nach BR-Recherchen gibt es keine einheitlichen Hitzeschutz-Regelungen seitens der Sportverbände oder Schulämter.

Schulen entscheiden über Bundesjugendspiele

Monika Ettl, Schulamtsdirektorin am Staatlichen Schulamt Nürnberg, sagte, es liege im Ermessen der jeweiligen Schulen, ob Bundesjugendspiele oder andere Sportveranstaltung bei extremen Wetterbedingungen verschoben oder abgesagt werden. Das gelte für Unwetterwarnungen ebenso wie für Hitze.

Ein Sprecher des Bayerischen Kultusministeriums sagte dem BR, dass es keine einheitlichen Temperaturvorgaben gibt, da auch die örtlichen Gegebenheiten, wie beispielsweise Schatten am Sportplatz berücksichtigt werden sollen.

Kein Schulsport bei hohen Ozonwerten

Es sei Teil der Sportlehrerausbildung zu bewerten, dass die Sicherheit der Schüler zu jedem Zeitpunkt gewährleistet ist. Das Bayerische Kultusministerium hat nur eine Bekanntmachung zum "Sportunterricht bei erhöhter Ozonkonzentration" herausgegeben.

Darin heißt es: "Bei einer Ozonkonzentration ab 360 μg/m3 wird aus Vorsorgegründen kein Schulsport im Freien durchgeführt. Bei so stark erhöhten Ozonwerten sollte daher – soweit möglich – der Unterricht vom Freien in die Halle verlagert werden."

Sportverbände können Hitzeschutz-Regelungen erlassen

Der Bayerische Landessportverband (BLSV) erklärte auf Anfrage, es gebe kein einheitliches Hitzeschutzkonzept. Es sei den Fach-Sportverbänden überlassen, Regelungen zu erlassen, da Hitze sich je nach Sportart unterschiedlich auswirke. Der Bayerische Fußball-Verband (BFV) hat lediglich Empfehlungen zu "Fußball bei Hitze" herausgegeben, die sich vor allem auf die Trinkmengen beziehen.

Grundsätzlich liege die Entscheidung über einen wetterbedingten Abbruch bei den Schiedsrichtern. Sie können auch die Spieldauer verkürzen. Zudem sollten Spiele möglichst in die Abendstunden verlegt werden, heißt es vom BFV und "die Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter in Bayern werden gebeten, Trinkpausen bei Bedarf zu gewähren. In der Mitte jeder Halbzeit bei ruhendem Spiel hat sich die Praxis zweiminütiger Trinkpause in den vergangenen Jahren bewährt."

Tennis: Verlegung von Spielen bei mehr als 34 Grad Celsius

Der Bayerische Tennisverband (BTV) hat eine Handlungsanweisung, die Spielverlegungen bei extremer Hitze regelt. Danach ist die Voraussetzung für eine Verlegung gegeben, wenn "die für den Spieltag vorhergesagte Tages-Höchsttemperatur mindestens 34,0 Grad Celsius beträgt". Die Temperatur muss nachweisbar dokumentiert werden und "Spielverlegungen auf einen Termin nach dem 23.07.2023 sind nicht zulässig".

Dadurch kann es auch dazu kommen, dass der Verlegung eines Spieltages seitens des Verbandes nicht zugestimmt wird.

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