Am Donnerstag beginnt vor dem Augsburger Landgericht der Prozess gegen einen Mann, der auf der Bundesstraße 2 zwischen Nordendorf und Augsburg mehrfach Steine auf Autos geworfen haben soll. Der 49 Jahre alte LKW-Fahrer hat den Ermittlern zufolge ab Juni 2022 vom Fahrerhaus seines Lastwagens aus immer wieder große Kieselsteine auf die Gegenfahrbahn geworfen, um anderen Autofahrern Schaden zuzufügen.
Anklage wegen versuchten Mordes in zehn Fällen
Die Staatsanwaltschaft geht von zwölf Delikten aus, davon wird er in zehn Fällen des versuchten Mordes angeklagt, in Tateinheit mit vorsätzlichem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr.
Da die Steinwürfe auf die Windschutzscheiben der entgegenkommenden Fahrzeuge laut Anklage auch in Zonen mit möglichen Geschwindigkeiten von 120 Kilometern pro Stunde stattgefunden haben, habe der Angeklagte zumindest billigend in Kauf genommen, dass andere Verkehrsteilnehmer durch Unfälle verletzt oder gar getötet werden könnten. Mehrere Opfer erlitten Schnittverletzungen und psychische Beeinträchtigungen, so die Staatsanwaltschaft.
Dashcam-Aufzeichnungen führen auf die Spur des Mannes
Der Angeklagte sitzt seit Anfang vergangenen Jahres in Untersuchungshaft. Die Polizei hatte monatelang nach ihm gefahndet, auch mit Unterstützung des Landeskriminalamts. Im Februar 2023 wurde der 49-Jährige, der für ein Unternehmen in Gersthofen gearbeitet hatte, dann festgenommen. Private Videoaufzeichnungen von Dashcams hatten die Ermittler auf die Spur des Mannes gebracht. Er will sich heute laut eines Gerichtssprechers zu den Vorwürfen äußern. Nach der Anklageverlesung sollen auch erste Zeugen gehört werden.
Zuvor waren dem Mann noch weit mehr Fälle zur Last gelegt worden. Nach einem Erörterungsgespräch zwischen Verteidigung, Staatsanwaltschaft und Gericht wurde die Zahl der angeklagten Fälle reduziert.
Warum zwölf Fälle vor Gericht verhandelt werden
Zuerst lag eine Anklage mit 51 Fällen vor. Diese wurde durch den Eröffnungsbeschluss der Kammer auf zwölf Fälle beschränkt. Im Hinblick auf die übrigen Fälle wurde laut eines Gerichtssprechers das Verfahren auf Antrag der Staatsanwaltschaft eingestellt, da die dort zu erwartende Strafe neben der zu erwartenden Strafe für die eröffneten Fälle nicht erheblich ins Gewicht fällt.
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