Archivbild: Der Spielplatz unterhalb des Friedberger Schlosses, spielende Kinder an einem Klettergerüst
Bildrechte: BR/ Andreas Herz

Archivbild: Der Spielplatz unterhalb des Friedberger Schlosses

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Streit um Lärm: Klagen gegen Friedberger Spielplatz scheitern

Der Spielplatz am Friedberger Schloss war beschaulich - bis er von der Stadt ausgebaut wurde. Seither klagen Anwohner über Lärm und vor Gericht gegen die Baugenehmigung. Das Augsburger Verwaltungsgericht äußerte Verständnis - entschied aber anders.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Schwaben am .

Der Spielplatz auf dem Hügel am Friedberger Schloss sah im Jahr 2018 noch so aus: einige kleine Spielgeräte, darauf ein paar Kinder - und links und rechts davon vier Wohnhäuser. 2019 wurde der Spielplatz von der Stadt saniert. Und wie. Ein echtes Kinderparadies ist entstanden: eine lange Tunnelrutsche, Kletterparcours, Schaukeln, Sandkästen.

Aus der ganzen Region kommen begeisterte Familien – und nachts die Jugendlichen, beklagen die Anwohner. Es sei an Grundstücke gepinkelt worden, volle Windeln seien in Gärten gelandet. Manche Anwohner sagen, sie trügen im Haus Ohrenstöpsel. Sogar Bayerns Bürgerbeauftragter wurde eingeschaltet. Doch der Streit zwischen den Anwohnern und Friedbergs Bürgermeister Roland Eichmann (SPD) eskalierte - und landete schließlich vor Gericht.

Gericht hat Verständnis für die Anwohner

"Wir können die Kläger gut verstehen - aber es handelt es sich um einen üblichen Spielplatz. Er ist noch im Rahmen dessen, was in einem Wohngebiet zulässig ist", entschied nun das Augsburger Verwaltungsgericht. "Eine einvernehmliche Einigung wäre schön gewesen", betonte die Vorsitzende Richterin, was jedoch am Widerstand der Stadtspitze scheiterte.

Der neu gestaltete Spielplatz war zunächst von der Stadt als Schwarzbau errichtet worden. Gegen die nachträgliche Baugenehmigung hatten die Anwohner geklagt. Ihrer Ansicht nach handelt es sich aufgrund des Ausmaßes und der Spielmöglichkeiten – vor allem einer großen Tunnelrutsche – inzwischen nicht mehr um einen herkömmlichen Spielplatz, sondern um einen Abenteuerspielplatz. Als solcher wurde der Spielplatz bis zur Gerichtsverhandlung auch auf der Homepage der Stadt bezeichnet. Zudem sei gegen das Gebot der Rücksichtnahme verstoßen worden, da die Stadt zum Zeitpunkt der nachträglichen Baugenehmigung schon lange von den Problemen mit Lärm und Jugendlichen gewusst habe.

Das Recht der Kinder steht über den Einwänden der Kläger

Die Stadt erwiderte, dass der Spielplatz keineswegs einem Abenteuerspielplatz entspreche - denn dafür müsse es Möglichkeiten zum Hämmern, Sägen oder für Wasserspiele geben. Zudem könnten die Anwohner bei Problemen an eine Mailadresse schreiben, woraufhin städtisches Personal in den Dienstzeiten umgehend zum Spielplatz komme.

Das Gericht betonte, dass Kinderlärm hinzunehmen sei und von Anwohnern akzeptiert werden müsse. Das hätten der Gesetzgeber und die Rechtsprechung so klar festgelegt. Nur in Ausnahmefällen – wie etwa dem Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot – könne man davon abweichen. Doch eine solche Ausnahme liegt aus Sicht des Gerichts im Fall des Friedberger Spielplatzes nicht vor.

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