Trinkwassergewinnung der Münchner Stadtwerke (SWM) im Mangfalltal: hier der Spiralschacht in Thalham.
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Trinkwassergewinnung der Münchner Stadtwerke (SWM) im Mangfalltal: hier der Spiralschacht in Thalham.

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Streit ums Münchner Trinkwasser: Veraltete Rechtsgrundlage?

Mit einer Petition an den Landtag wollen Betroffene aus dem Landkreis Miesbach den Konflikt um das Münchner Trinkwasser lösen. Das kommt seit 150 Jahren aus dem Mangfalltal. Die Rechtsgrundlage dafür ist fast genauso alt. Und damit überholt?

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Oberbayern am .

Die Stadt Miesbach, vier umliegende Gemeinden, zwei Vereine und mehrere Privatpersonen haben eine Petition an den Umweltausschuss im Bayerischen Landtag und an Landtagspräsidentin Ilse Aigner übergeben. Die Petenten fordern den Landtag auf, den seit über 100 Jahren schwelenden Streit um die Wasserrechte der Stadt München im Mangfalltal "einvernehmlich" und "auf Augenhöhe" zu beenden.

Niemand wolle München das Wasser wegnehmen, betonen die Miesbacher. Aber man brauche eine saubere Grundlage dafür und keiner dürfe unberechtigte Nachteile erfahren. Dazu müssten die sogenannten "Altrechte", auf die sich die Stadtwerke München (SWM) bei der Wasserentnahme berufen, geklärt werden.

Was in München aus dem Hahn rinnt, kommt aus der Mangfall

Seit 1883 bezieht die Landeshauptstadt ihr Trinkwasser größtenteils aus dem Mangfalltal. Die drei Wassergewinnungsanlagen nördlich von Miesbach liefern heute 80 Prozent des benötigten Wassers: etwa 2.800 Liter pro Sekunde, etwa 100 Millionen Kubikmeter Trinkwasser pro Jahr.

Rechtsgrundlage aus dem Jahr 1910

Die Bürgermeister und die anderen Petenten verweisen auf ein wissenschaftliches Gutachten, das zu dem Ergebnis gekommen ist, dass sich München nicht auf einen Beschluss des Königlichen Verwaltungsgerichtshofs aus dem Jahr 1910 berufen könne, wonach eine Genehmigung nicht nötig sei für Anlagen, die 1907 schon bestanden oder bereits geplant waren. Dieses Gutachten werde von den Stadtwerken München ignoriert, so die Kritik aus Miesbach.

Forderung: Stadt München soll Wasserrecht neu beantragen

Im Landkreis Miesbach will man erreichen, dass die Stadtwerke München die Wasserrechte neu beantragen - und das auf der Basis der heutigen Gesetze, so der Anwalt Benno Ziegler, der die betroffenen Kommunen vertritt. Im Rahmen des Verfahrens könne man dann ausgleichende Lösungen sowohl für München als auch für die Betroffenen im Mangfalltal finden.

Das Landratsamt in Miesbach sieht das genauso: Die Behörde hat die Stadtwerke München vor zwei Jahren aufgefordert, die Genehmigung neu zu beantragen, damit darüber nach aktuellem Recht entschieden werden könne.

Letztendlich gehe es immer wieder um dieselbe Frage, und das seit Jahrzehnten, meint Landtagspräsidentin Ilse Aigner. Der Landkreis Miesbach gehört zu ihrem Wahlkreis. Auch sie selbst wäre dankbar, wenn die Frage der Altrechte endlich einmal geklärt werden würde, so die Landtagspräsidentin am Rande der Übergabe. Miesbachs Bürgermeister Gerhard Braunmiller erhofft sich eine intensive Prüfung, an deren Ende eine saubere Rechtsgrundlage steht.

Knackpunkt: Die Ausweitung des Wasserschutzgebietes

Der Kernkonflikt dreht sich um die Ausweitung der Wasserschutzzone im Landkreis Miesbach, die aufgrund gesetzlicher Vorgaben vollzogen werden müsste. Auch die Regierung von Oberbayern macht Druck, da 2020 Verunreinigungen im Trinkwasser entdeckt worden waren. Für die Ausweitung des Schutzgebietes, also für das Verfahren, wäre das Landratsamt Miesbach zuständig.

Doch in dem Verfahren knirscht es seit Jahrzehnten. Ein Beispiel aus jüngerer Zeit: Die Stadtwerke München haben gegen einen Bescheid des Landratsamtes Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht, aber eine Verhandlungstermin ist noch nicht in Sicht. Auch in diesem Bescheid geht es im weitesten Sinne um die Altrechte beziehungsweise darum, dass die Stadtwerke München eine neue Genehmigung nach geltendem Recht beantragen sollen.

Sollte das Wasserschutzgebiet im Landkreis Miesbach erweitert werden, dürften bestimmte landwirtschaftliche Flächen nicht mehr bewirtschaftet werden. Es gäbe dann unter anderem ein Beweidungs- und Gülleverbot, gegen das sich vor allem drei Landwirte wehren. Und für Kommunen gäbe es zum Beispiel Einschränkungen beim Thema Bauen.

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