Bisher musste ein Windrad in Bayern wegen der sogenannten 10H-Regel das Zehnfache seiner Höhe an Abstand zur nächsten Siedlung einhalten. Das hat den Ausbau der Windkraft erheblich gehemmt. Seit Mittwoch gibt es nun Ausnahmen: Nur noch ein Kilometer Mindestabstand gilt bei Windkraft in Wäldern, außerdem in Industriegebieten, sowie entlang von Autobahnen und Bahnstrecken. Die Regierung von Unterfranken hält nun rein rechnerisch den Bau von bis zu 200 neuen Windanlagen in bestehenden Vorrang- und Vorbehaltsgebieten für möglich.
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Regierung: "Leisten überdurchschnittlichen Beitrag"
Ob und in welchem Umfang auch Landschaftsschutzgebiete beansprucht würden, könne man heute noch nicht absehen. Allerdings sieht sich der Regierungsbezirk Unterfranken schon jetzt gut aufgestellt: "Mit 261 Windenergieanlagen ist Unterfranken der Regierungsbezirk mit den zweitmeisten Anlagen in Bayern. Wir leisten also einen überdurchschnittlichen Beitrag zu dieser Form der Stromerzeugung", so ein Sprecher. Dabei mache sich bezahlt, dass Unterfranken frühzeitig ausgewogene Konzepte für den Windenergieausbau erarbeitet habe. Die Akzeptanz für diese Form der regenerativen Energieerzeugung sei im letzten Jahrzehnt gewachsen und habe durch die aktuelle Energiekrise einen großen Sprung gemacht.
Planung der Windkraft "Mammutaufgabe"
Der Leiter des Sachgebietes Raumordnung, Landes- und Regionalplanung der Regierung, Oliver Weidlich, spricht von einer Mammutaufgabe im Rahmen der anstehenden Regionalplanfortschreibbungen. In Unterfranken müssten jetzt mehrere hundert Potentialflächen untersucht und beschrieben werden. Im weiteren Verfahren werde dann auch die Öffentlichkeit einbezogen. "Unsere Erfahrung zeigt, dass in den unterfränkischen Regionen viele Interessen um den knappen Raum konkurrieren und daher Festlegungen von Vorranggebieten nie einfach sind", so Weidlich. Regierungspräsident Eugen Ehmann ergänzt: "Wichtig ist, dass parallel zum weiteren Ausbau der Windenergiekapazitäten auch die Leitungsnetze für die Verteilung des Stroms und die Speicherkapazitäten bedarfsgerecht ausgebaut werden."
10-H-Regel teilweise gelockert
Der Bayerische Landtag hatte Ende Oktober mit den Stimmen von CSU und Freien Wählern die Teillockerung der 10-H-Regel beschlossen. Danach beträgt der einheitliche Mindestabstand zu Wohngebäuden seit dem 16. November nur noch 1.000 Meter. Außerdem gibt es sechs Ausnahmen, in denen der Bau von Windrädern vereinfacht wird, etwa in sogenannten Vorranggebieten zur Erzeugung von Windenergie, längs von Eisenbahnstrecken, Autobahnen, in Gewerbegebieten oder im Wald, sofern diese Flächen nicht durch den Regionalplan ausgeschlossen sind. Damit will die Koalition nach eigenen Angaben den Bau von 1.000 neuen Windrädern im Freistaat ermöglichen. Eine ersatzlose Streichung der 10-H-Regel erhielt nicht die nötigen Stimmen.
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