Kühe im Kuhstall
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Wieder läuft ein Verfahren für ein Tierhaltungsverbot gegen einen Landwirt in Bad Grönenbach. Er soll die Rinder nicht richtig versorgt haben.

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Tierskandal-Hof in Bad Grönenbach kommt nicht zur Ruhe

Tierskandal-Hof in Bad Grönenbach kommt nicht zur Ruhe

Es ist der gleiche Hof in Bad Grönenbach, auf dem schon einmal Misstände aufgedeckt worden sind. Mittlerweile leitet den Betrieb längst ein anderer Landwirt. Aber auch gegen den läuft jetzt ein Verfahren für ein Tierhaltungsverbot.

Auf einem Milchviehbetrieb in Bad Grönenbach wird auch nach der Aufdeckung von Missständen im Jahr 2019 weiterhin gegen den Tierschutz verstoßen. Das zeigt eine Antwort der Bayerischen Staatsregierung auf eine Anfrage der Grünen im Landtag. Gegen den jetzigen Betriebsleiter läuft ein Verfahren für ein Tierhaltungsverbot, so eine Sprecherin des Landratsamts Unterallgäu. Die Rinder waren nicht richtig mit Wasser oder Futter versorgt worden, Ställe waren teilweise überbelegt.

Tierhaltungsverbot gegen frühere Betriebsleiter

Schon gegen die damaligen Betriebsleiter, einen Landwirt und dessen Sohn, war 2020 ein entsprechendes Verbot verhängt worden. Die Missstände bezogen sich damals vor allem auf die mangelhafte Haltung von Kälbern. Der Landwirt hatte die Tiere im Zuge der Blauzungenkrankheit günstig von anderen Bauern und Viehhändlern erworben, teilweise bekam er sie sogar geschenkt.

Sein Ziel war es, sie großzuziehen und profitabel einsetzen zu können. Das vermeintlich gute Geschäft entpuppte sich allerdings als Fehlschlag, weil viele der Kälber krank waren. Die Landwirte ließen sie aus Kostengründen aber nur unzureichend behandeln, die Missstände auf dem Hof führten schließlich zu Ermittlungen der Staatsanwaltschaft.

Tierhaltungsverbot auch für neuen Hofleiter?

Der jetzige Leiter des Hofs ist bereits angehört worden. "Als nächstes dürfte er einen Bescheid über das Tierhaltungsverbot erhalten", so eine Sprecherin des Landratsamts Unterallgäu. Binnen vier Wochen wird es bestandskräftig. Wahrscheinlich ist allerdings, dass der Betriebsleiter dagegen klagt, weil es einem Berufsverbot gleichkommt. Eine mögliche Verhandlung würde dann am Verwaltungsgericht Augsburg stattfinden.

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