Der Böller, der in Eschlkam im Landkreis Cham am Neujahrsmorgen einen 18-Jährigen getötet hat, war offenbar ein Sprengkörper, der nicht frei verkäuflich ist. Das haben Ermittlungen des Landeskriminalamts ergeben. Spezialisten haben die Überreste des Böllers untersucht. Sie gehen davon aus, dass es sich bei dem Böller um ein erlaubnispflichtiges Feuerwerk handelt, das in Deutschland nur von professionellen Pyrotechnikern verwendet werden darf.
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Herkunft des Böllers noch unbekannt
Es handelte sich laut LKA um die Kategorie F3 oder F4. Um so einen Sprengstoff im Fachhandel erwerben zu dürfen, ist eine spezielle Erlaubnis nötig und der Käufer muss mindestens 21 Jahre alt sein. Die genaue Herkunft des Böllers ist bisher noch nicht bekannt, die Ermittler der Gruppe Waffen und Sprengstoff des Landeskriminalamtes gehen dieser Frage weiter nach. Ob der Böller aus Tschechien stammte, dazu wollte das LKA aktuell nichts sagen.
Ebenfalls unklar ist noch, ob der junge Mann alkoholisiert war, als der Unfall passierte. Eine Obduktion, die jetzt von der Staatsanwaltschaft angeordnet wurde, soll in den nächsten Tagen Klarheit schaffen. Der junge Mann hatte in der Silvesternacht laut Polizei einen Böller in ein Kunststoffrohr geworfen, um ihn darin explodieren zu lassen. Als er mit dem Kopf über dem Rohr gewesen sei, sei der Böller explodiert und habe den Mann im Kopfbereich verletzt.
Opfer war Feuerwehrmann
Das Rohr hatte der 18-Jährige laut Polizei extra für den Böller nahe seines Elternhauses in den Boden gerammt. Bei der Explosion erlitt er tödliche Kopfverletzungen. Eine 18-jährige Frau, die daneben stand, wurde schwer verletzt. Sie wird mit Brandverletzungen in einer Fachklinik behandelt. Der Verstorbene war Mitglied der Feuerwehr im Eschlkamer Ortsteil Kleinaign. Der dortige Bürgermeister Florian Adam sprach Familie und Freunden des Verstorbenen sein Mitgefühl aus.
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