1.000 Kläger, 66 Verfahren, und schon in den ersten Musterverfahren zeigt sich, wie kompliziert die Düngeverordnung ist: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die ersten zwei Klagen gegen die Düngeverordnung des Freistaates verhandelt. Die Kläger kritisieren vor allem, wie die sogenannten roten Gebiete ermittelt werden, in denen die Grundwassermessstellen zu hohe Nitratwerte aufweisen. Der Grenzwert liegt bei 50 Milligramm pro Liter, denn: Nitrat im Trinkwasser gilt als gesundheitsschädlich.
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Streit über Randbereiche in roten Gebieten
Thomas Pfeiffer aus dem mittelfränkischen Lonnerstadt ist einer der Kläger vor dem Verwaltungsgerichtshof. Mit seinen Kollegen will er zeigen, dass es "verschiedenste Baustellen im Bundesrecht" gibt, die Rechtsgrundlage für die bayerische Umsetzung. Er will eine Überarbeitung erreichen, damit die Auflagen dann sowohl der Landwirtschaft als auch dem Gewässerschutz dienen.
Die Landwirte aus Mittel- und Unterfranken sehen sich in ihrem Eigentums- und ihrem Berufsrecht verletzt. In roten Gebieten dürfen Pflanzen nicht ausreichend gedüngt werden, was den Ertrag schmälert. Die Landwirte halten das Verfahren, das zur Ausweisung der roten Gebiete führt, für nicht nachvollziehbar. Zum Beispiel, dass ein gesamtes Feld düngebeschränkt ist, wenn nur 20 Prozent davon in einem belasteten Gebiet liegen. In der vorherigen Fassung der Düngeverordnung waren es 50 Prozent. Die Kläger wollen jetzt erreichen, dass Felder geteilt werden können, damit nicht der gesamte Acker düngebeschränkt ist.
Kritik an Ausweisung der Messstellen – Urteil zu Musterklagen voraussichtlich im Februar
Die Bauer zweifeln in den Musterklagen auch die Nitratmessstellen an sich an. Vor allem, ob jeweils im relevanten Grundwasserkörper gemessen wird, ob die Funktionsfähigkeit ordnungsgemäß überprüft wird und ob die einzelne Probenentnahme rechtmäßig war. Landwirte aus Unterfranken stellen infrage, ob im Sommer überhaupt Proben an Quellen mit geringer Schüttung genommen werden sollten. Dann sei eine höhere Nitratkonzentration zu erwarten als im Winter bei viel Wasser.
Bis zum 22. Februar 2024 wird der Senat weitere Musterklagen verhandeln. Dann soll voraussichtlich ein Urteil verkündet werden. Bei den heute begonnenen Verhandlungen handelt es sich um das Hauptverfahren. Im Eilverfahren vor zwei Jahren hatte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Klagen abgewiesen und geurteilt: Die Düngeverordnung des Bundes sei eine rechtmäßige Rechtsgrundlage, die bayerische Ausführungsverordnung dazu wurde damals als "voraussichtlich rechtmäßig" erachtet.
Genügend Messstellen bis Ende des Jahres
Etwa 17 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche in Bayern liegen in roten Gebieten mit einem Nitratwert von mehr als 50 Milligramm Nitrat pro Liter. Die betroffenen Bauern wehren sich seit Jahren gegen die Umsetzung der vom Bund festgelegten Düngeverordnung und fordern vor allem ein dichteres Messnetz. Das bayerische Umweltministerium will bis Ende des Jahres die noch fehlenden der vom Bund geforderten 1500 Messstellen einrichten.
Mehr Messstellen bringen zwar eine genauere Abgrenzung, aber auch noch mehr Randgebiete mit sich. Das ist auch Landwirt Thomas Pfeiffer bewusst. Um so entscheidender wird es dann sein, ob 20 oder 50 Prozent eines Ackers ausschlaggebend sind, ob er ins rote Gebiet fällt oder nicht.
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