Rund 100 Reisende steigen aus einem Zug – unfreiwillig und auf Anweisung der Polizei. Denn der Zug ist übervoll, eine Weiterfahrt nicht möglich. Zugetragen hat sich das vergangenen Samstag am Schwandorfer Bahnhof. Freiwillig wollte niemand aussteigen, darum bat der Zugbegleiter die Bundespolizei um Hilfe.
Welche Rechte und Pflichten haben Fahrgäste in solchen Situationen? Und was ist in der Urlaubszeit, etwa rund um Pfingsten zu beachten? Hier die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.
Wann gilt ein Zug als überfüllt?
Ob ein Zug zu voll ist, entscheidet das Zugpersonal. Nachgezählt wird nicht, stattdessen liegt der Blick auf den Fluchtwegen. Die müssen immer frei sein. Bedeutet: Zuggäste müssen die Türen erreichen und durch den Zug gehen können. Ist dies nicht der Fall, sind zu viele Menschen an Bord. Je nach Zugart und Strecke wird eine Überfüllung auch schon früher erreicht. Etwa wenn absehbar ist, dass bei Steigungen oder starken Kurven die Geschwindigkeit wegen erhöhter Belastung gedrosselt werden müsste.
Was passiert, wenn ein Zug überfüllt ist?
Das Zugpersonal wird in einem ersten Schritt versuchen, Reisende darum zu bitten, auszusteigen und auf die nächste Verbindung auszuweichen. Die Deutsche Bahn verteilt in solchen Fällen auch Reisegutscheine an Freiwillige. Weigern sich die Passagiere weiterhin, muss die Polizei den Zug räumen. Die Zuggesellschaft hat für den Zug zwar das Hausrecht inne, also Entscheidungshoheit – letzte Maßnahme bleibt für sie dennoch die höfliche Aufforderung.
Wer darf weiterfahren?
Schwangere, ältere Menschen oder Personen mit Behinderung sollten in der Regel an Bord bleiben dürfen. Gleiches gilt für Menschen mit Sitzplatzreservierung. Eine Garantie gibt es dennoch nicht. Der Grund: Das Hausrecht der Zuggesellschaft. Die entscheidet letztlich situativ – und kann theoretisch ganze Bahnsteige sperren. Reservierung oder zuggebundene Fahrkarte hin oder her. Bei einer Räumung durch die Polizei entscheiden die eingesetzten Beamten nach eigenem Ermessen. Auch hier gibt es theoretisch keine Personengruppe, die zu bevorzugen wäre – meist trifft es diejenigen Fahrgäste, die zuletzt eingestiegen sind.
Was gilt für Fahrräder?
Die Fahrradmitnahme ist - auch mit entsprechendem Ticket - nicht gesichert. Bei Platzmangel entscheidet das Zugpersonal über die Mitnahme. Fahrräder müssen raus, sobald sie andere Menschen blockieren oder nicht sicher in den vorgesehenen Bereichen abgestellt werden können. Dort gilt grundsätzlich: Reisende mit Rollstühlen oder Kinderwagen haben Vorrang.
Warum nicht einfach zusätzliche Züge fahren lassen?
Gerade wenn ein erhöhtes Fahrgastaufkommen absehbar ist, etwa durch stattfindende Großveranstaltungen, wären zusätzliche Züge sicher wünschenswert. Diese müssen allerdings im Vorfeld organisiert werden. Für die Zuggesellschaft ein Aufwands- und Kostenfaktor. Gleiches gilt für extra Waggons. Solche bereitzustellen ist nicht nur teuer – auch die Fahrtzeit verändert sich durch das erhöhte Gesamtgewicht des Zugs. Und: Viele Bahnsteige sind nicht für Überlängen ausgelegt.
Welche Tipps können Passagiere beachten?
Gerade über Feiertage wie Pfingsten rät die Bayerische Eisenbahngesellschaft (BEG) von Bahnfahrten ab. Wer flexibel ist, sollte typische Reisetage meiden und Regionalzüge nutzen. Hier gebe es gegenüber Expresszügen häufig mehr freie Kapazitäten. Sitzplatzreservierungen sind in jedem Fall ratsam – wenn die Option besteht. Außerdem empfiehlt die BEG, keine Fahrräder mitzunehmen, sondern am Ankunftsort auszuleihen.
Tipp: Einige Online-Auskünfte geben Hinweise zu regelmäßig stark ausgelasteten Zügen – ein Blick auf bahn.de (externer Link) oder moby.bayern (externer Link) kann sich lohnen.
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