Kreuz vor Regenbogenfahne (Symbolbild)
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Das von den deutschen katholischen Bischöfen beschlossene neue kirchliche Arbeitsrecht wird wohl auch in Bayern flächendeckend umgesetzt.

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Neues katholisches Arbeitsrecht kommt wohl flächendeckend

Immer mehr Bistümer in Deutschland wollen die von den deutschen Bischöfen beschlossene Arbeitsrechtsreform in der Kirche schnell umsetzen. So auch das Bistum Passau. Nach anfänglicher Zurückhaltung will jetzt auch das Bistum Regensburg mitziehen.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Niederbayern am .

Eine Mehrheit der deutschen katholischen Bischöfe hat am Dienstag eine weitreichende Liberalisierung des kirchlichen Arbeitsrechts beschlossen. Das betrifft bundesweit rund 800.000 Menschen, die in der katholischen Kirche oder bei der Caritas arbeiten. Eine homosexuelle Partnerschaft oder eine zweite Ehe würden demnach nicht mehr als Kündigungsgrund gelten.

Umsetzung liegt bei den Ortsbischöfen

Die Neufassung ist zunächst nur eine Empfehlung an die Bistümer. Umsetzen muss sie jeder einzelne Ortsbischof, um Rechtswirksamkeit zu entfalten. Laut der Katholischen Nachrichtenagentur (KNA) wird das neue kirchliche Arbeitsrecht wohl auch in Bayern flächendeckend umgesetzt. Das habe eine Umfrage unter den sieben Bistümern im Freistaat ergeben.

Passau will schnellstmöglich umsetzen

Das Bistum Passau will die neuen Regelungen nach kirchenrechtlicher Prüfung schnellstmöglich umsetzen. Zum Abstimmungsverhalten ihres Bischofs Stefan Oster gab die Diözese keine Auskunft. Schon die Novelle von 2015 war im Bistum Passau sowie in Eichstätt und Regensburg erst mit halbjähriger Verzögerung in Kraft gesetzt worden. Dabei stellten die drei bayerischen Bischöfe nach eigenen Angaben ihre Bedenken zurück. Eine bundesweit einheitliche Geltung des kirchlichen Arbeitsrechts sei letztlich wichtiger, hieß es damals. Auch diesmal gab es bei der Beschlussfassung der deutschen Bischöfe Gegenstimmen. Allerdings ist bisher nicht bekannt, von wem. Auch das Bistum Eichstätt will die Grundordnung jetzt umsetzen.

Auch Regensburg setzt Änderungen ab 2023 um

Wie das Bistum Regensburg dem Bayerischen Rundfunk auf Anfrage am Mittwoch mitteilte, wurde die beschlossene Neufassung des kirchlichen Arbeitsrechts dort zunächst noch diskutiert. Am Donnerstagnachmittag hieß es dann in einer Pressemitteilung: Die Diözese Regensburg wird die im Ständigen Rat der Deutschen Bischofskonferenz beschlossenen Änderungen in der Grundordnung im Arbeitsrecht im 1. Quartal 2023 umsetzen.

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