Blick in eine Münchner Straße mit Wohngebäuden (Symbolbild)
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Bis zu acht Wochen Untervermietung sind erlaubt. Bei Zweckentfremdung drohen hohe Bußgelder.

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Untervermieten zur Wiesn: Was ist rechtlich erlaubt?

Am 16. September beginnt das 188. Münchner Oktoberfest. Die Stadt erwartet rund fünf Millionen Gäste. Die Wohnung während der Wiesn an Touristen zu vermieten, kann eine lukrative Einnahmequelle sein. Doch was ist rechtlich erlaubt?

Über dieses Thema berichtet: Abendschau - Der Süden am .

Was Hotels und Pensionen können, können wir auch, denken sich viele Münchnerinnen und Münchner und vermieten zur Wiesn-Zeit ihre Räume an Oktoberfest-Besucher unter. Die zusätzlichen Einnahmen tun der Haushaltskasse gut.

Kann man ein Zimmer oder die Wohnung untervermieten?

Wer ein Zimmer oder die ganze Wohnung untervermieten möchte, braucht die Genehmigung des Vermieters. Diese Erlaubnis sollte man sich schriftlich geben lassen, um im Streitfall hinterher beweisen zu können, dass die Untervermietung erlaubt war.

"Ohne Erlaubnis kann der Vermieter nach Abmahnung fristlos kündigen", warnt Angela Lutz-Plank vom Mieterverein München.

Wie lange ist eine Vermietung oder Untervermietung an Touristen erlaubt?

Die Stadt München macht mit dem sogenannten Zweckentfremdungsverbot von Wohnraum eine klare Vorgabe. Egal, ob Eigentümer oder Mieter, man darf die Wohnung insgesamt nur acht Wochen pro Jahr kurzfristig vermieten. Die acht Wochen können auf mehrere kürzere Zeiträume verteilt sein.

Das gilt nicht, wenn man nur ein Zimmer vermietet und im anderen Teil der Wohnung selbst wohnen bleibt. In diesem Fall kann man auch länger als acht Wochen untervermieten.

Welche Strafen drohen?

Vermietet man seine Wohnung mehr als acht Wochen im Jahr an Touristen, ist das ein Verstoß gegen das Zweckentfremdungsverbot. "Die Stadt verhängt in diesen Fällen Bußgelder bis zu einer Höhe von 500.000 Euro", erklärt Lutz-Plank.

Auch moralisch sei dies aus Sicht des Mietervereins nicht vertretbar: "Wohnraum ist in München äußerst knapp. Deswegen sollten alle mithelfen, dass dem Markt nicht noch mehr Wohnungen entzogen werden."

Was macht München bei Fällen von Zweckentfremdung?

Das Sozialreferat geht den Fällen von Zweckentfremdung nach. Mitarbeitende des Amtes für Wohnen und Migration prüfen die Angebote im Internet regelmäßig und gehen auch Hinweisen von Anwohnern und Nachbarn nach.

Laut Statistik von 2022 hat die Stadt über 400 zweckentfremdete Wohnungen aufgespürt, davon über 160, die regelmäßig an Touristen vermietet wurden. Im Zusammenhang mit Zweckentfremdung hat die Stadt letztes Jahr Bußgelder in einer Höhe von insgesamt rund 500.000 Euro verhängt.

Wer haftet bei Schäden bei einer Untervermietung?

Der Mieter einer Wohnung haftet immer für Schäden, auch wenn sie der kurzzeitige Untermieter verursacht hat. "Das heißt: Der Mieter muss bezahlen und sich das Geld von dem Touristen holen", sagt Lutz-Plank.

Mieter sollten deshalb generell mit ihrem Untermieter einen schriftlichen Vertrag mit Übergabeprotokoll abschließen, das den Zustand der Wohnung bei Übergabe festhält. So können eventuell auftretende neue Schäden später bewiesen werden.

Müssen die Mieteinnahmen versteuert werden?

Mieteinnahmen auch aus kurzfristiger Untervermietung müssen versteuert werden. Das gilt natürlich für Eigentümer wie für Mieter, die untervermieten.

Wer diese Einkünfte in der Steuererklärung nicht angibt, begeht Steuerhinterziehung.

Wohnungsangebote im Web
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