Wegen einer Klebe-Demonstration auf der B12 hat das Landgericht Kempten vier Aktivisten der "Letzten Generation" in einem Berufungsprozess zu Haftstrafen ohne Bewährung verurteilt. Die Angeklagten müssen wegen Nötigung im Straßenverkehr für zwei Monate ins Gefängnis.
Das Gericht begründete die Haftstrafen ohne Bewährung unter anderem damit, dass die Aktivisten angekündigt hätten, ähnliche Protestaktionen auch in Zukunft durchführen zu wollen. Die Verurteilten hatten sich im Mai vergangenen Jahres teilweise auf der Bundesstraße festgeklebt, um für mehr Klimaschutz zu demonstrieren - es kam zu erheblichen Verkehrsbehinderungen aufgrund der Blockade.
Mildere Strafen in zwei Fällen
Anfang des Jahres waren die Aktivisten bereits vom Amtsgericht zu Geldstrafen verurteilt worden, hatten dagegen aber Berufung eingelegt. Sie können das Urteil jetzt akzeptieren oder Rechtsmittel dagegen einlegen.
Ein fünfter Angeklagter wurde nach Jugendstrafrecht zu 200 Stunden gemeinnütziger Arbeit und zwei Freizeitarresten verurteilt. Freizeitarreste sind eine Möglichkeit der Bestrafung im Jugendstrafrecht. Die Verurteilten müssen dann am Wochenende, also in der Freizeit, in eine Jugendstrafanstalt.
In dem Berufungsverfahren wurde zudem bei einem weiteren Beschuldigten die Berufung verworfen, so dass es bei der Geldstrafe bleibt. Dieser Angeklagte habe sich reuig gezeigt, erläuterte ein Gerichtssprecher.
"Kurs in Richtung Klimahölle"
Die "Letzte Generation" kritisierte die vier verhängten Haftstrafen. Einer der Verurteilten, ein 68-jähriger Aktivist, sagte laut Mitteilung der Gruppe, dass es ihn nicht froh stimme, ins Gefängnis zu müssen. "Aber zwei Monate Haft sind gar nichts im Vergleich zu dem, was meine Kinder werden durchmachen müssen, wenn wir weiter auf diesem Kurs in Richtung Klimahölle rasen."
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