Hundewelpen hinter Gittern
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Symbolbild: Hundewelpen hinter Gittern

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Urteil in Rosenheim: Bewährung für illegalen Welpenhandel

Urteil in Rosenheim: Bewährung für illegalen Welpenhandel

Sie hatten teilweise schon schwer kranke Welpen in betrügerischer Absicht verkauft. Das Rosenheimer Amtsgericht hat ein Paar aus Rumänien, die den betrügerischen Welpenhandel betrieben haben, zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Oberbayern am .

Wegen betrügerischem Handel mit importierten Hundewelpen ist ein Paar verurteilt worden. Das Amtsgericht Rosenheim verurteilte die 30-jährige Frau und den 41-jährigen Mann, beide rumänische Staatsangehörige, wegen 14 Fällen des gewerbsmäßigen Betrugs und in zwei Fällen der quälerischen Tiermisshandlung und sprach eine Freiheitsstraße von einem Jahr und vier Monaten auf Bewährung aus.

Bewährung, weil beide geständig und nicht vorbestraft waren

Wie die Staatsanwaltschaft und das Amtsgericht mitteilten, konnte eine Bewährungsstrafe ausgesprochen werden, weil die Angeklagten nicht vorbestraft waren, ein vollumfängliches Geständnis ablegten und bereits einen Teil des Schadens beglichen hatten. Zudem wurde angeordnet, dass ein weiterer Wertersatz von rund 7.000 Euro eingezogen wird und die beiden für drei Jahre keinen Handel mit Tieren betreiben dürfen.

Käufer wurden bewusst getäuscht

Laut Amtsgericht Rosenheim importierte das Paar von November 2021 bis Februar 2022 insgesamt 22 Hundewelpen der Rassen Malteser, Malteser-Bichon oder Maltipoo, die teilweise unter acht Wochen alt waren und nicht über die vorgeschriebene Tollwutimpfung verfügten.

Die Tiere waren in einer Wohnung in Bernau untergebracht und wurden von dort aus im Internet zum Verkauf angeboten – als angeblich zwölf Wochen alte, geimpfte, gechippte und entwurmte Welpen, die bei dem Muttertier in Bernau aufgewachsen seien. Damit seien die Käufer bewusst getäuscht worden, so das Gericht. Insgesamt seien 14 Welpen für über 1.000 Euro verkauft worden. Der Verkaufserlös habe 19.300 Euro betragen.

Schon bei der Übergabe schwer krank

Zwei Hundewelpen seien bereits bei der Übergabe schwer erkrankt gewesen und starben wenige Tage später. In diesen beiden Fällen wurden die Angeklagten auch wegen quälerischer Tiermisshandlung verurteilt, da sie die Leiden und Schmerzen der beiden Welpen billigend in Kauf genommen hätten.

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