Das Traunsteiner Schwurgericht hat einen 33-jährigen Afghanen zu elfeinhalb Jahren Haft unter anderem wegen versuchten Mordes in vier Fällen und Brandstiftung verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der geduldete Flüchtling im November vergangenen Jahres an zwei Stellen versucht hat, die Asylbewerberunterkunft im Reit im Winkler Ortsteil Seegatterl anzuzünden.
Flüchtling setzt zum zweiten Mal Unterkunft in Flammen
In dem Gebäude war der Afghane selbst untergebracht. Als die Einsatzkräfte von Feuerwehr und Polizei anrückten, stand das Gebäude bereits in Flammen. Der ehemalige Gasthof direkt neben der Talstation der Winkelmoos-Seilbahn brannte komplett aus. Der Verdacht fiel schnell auf den 33-jährigen Flüchtling, der 2016 nach Deutschland gekommen war. Er hatte schon am Vortag die Polizei angerufen und damit gedroht, das Gebäude anzuzünden. Die Beamten fanden eine Colaflasche mit Brandbeschleuniger.
Afghane wollte mit Brand Verlegung in andere Unterkunft erzwingen
Nachdem die Beamten keine weiteren Maßnahmen ergriffen, beschloss er am nächsten Tag, die Gemeinschaftsunterkunft anzuzünden, und setzte seine Drohung um. Damit wollte er eine Verlegung in eine andere Asylbewerberunterkunft erzwingen. Dafür verschüttete er etwa zwei Liter Benzin im Eingangsbereich und in einem Zimmer. Und das, obwohl er wusste, dass sich zum Zeitpunkt der Brandstiftung vier weitere Mitbewohner im Gebäude befanden. Insgesamt werden dort 15 bis 20 Bewohner untergebracht.
Als das Feuer außer Kontrolle geriet, bekam er nach eigenen Angaben Angst und versuchte, seine Mitbewohner durch Rufe zu warnen. Wie sein Übersetzter schilderte, habe er nicht gewollt, dass das Feuer auch auf den Wohnbereich des Gebäudes übergreift und Personen zu Schaden kommen.
Mitbewohner wird durch Brandstiftung schwerverletzt
Drei Männer entkamen noch rechtzeitig und unverletzt den Flammen und dem Rauch. Ein vierter Mann musste aus dem ersten Stock springen, um sich zu retten. Dabei brach er sich zwei Wirbel. An dem ehemaligen Gasthof entstand ein Sachschaden in Höhe von rund 700.000 Euro.
Urteil: Statt lebenslanger Freiheitsstrafe 11,5 Jahre Haft
Der 33-Jährige stellte sich nach der Tat freiwillig der Polizei. Er habe den Tod und Verletzungen der Mitbewohner billigend in Kauf genommen, argumentierte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer. Er forderte eine lebenslange Freiheitsstrafe für den 33-Jährigen. Das Schwurgericht blieb unter dessen Forderung und verhängte 11 Jahre und sechs Monate Gefängnis: ein Urteil, das der Afghane annehmen wollte.
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