Elf Jahre nach der Selbstenttarnung der Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) hat die Bundesanwaltschaft fünf Ermittlungsverfahren gegen mutmaßliche Unterstützer der Terrorgruppe eingestellt. Das teilte die Strafverfolgungsbehörde auf eine Anfrage des Bayerischen Rundfunks mit. Demnach gebe es gegen die betroffenen Personen keinen hinreichenden Tatverdacht wegen der mutmaßlichen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung. Betroffen von den Verfahren waren Max-Florian B., Matthias D., Thomas S., Mandy S. und Jan W., die nach der Selbstenttarnung des NSU ins Visier der Ermittler gerieten. Dennoch laufen weiter Ermittlungsverfahren gegen vier Personen wegen der möglichen Unterstützung des NSU.
Mandy S. soll NSU-Kerntrio beim Untertauchen geholfen haben
In Bayern war vor allem Mandy S. in den Blickpunkt der Öffentlichkeit geraten. Die sächsische Friseurin galt als eine der wichtigsten und frühesten Helferinnen der späteren Terrorgruppe. Sie soll dem NSU-Kerntrio, bestehend aus Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe, 1998 beim Untertauchen geholfen haben. Zudem soll sie Beate Zschäpe Ausweisdokumente zur Verfügung gestellt haben, damit diese unter S. Namen Leben konnte. S. geriet auch deshalb ins Visier von Ermittlern und Journalisten, weil die damalige Neonazi-Aktivistin Anfang der 2000er-Jahre in der Region Nürnberg wohnte und dort politisch aktiv war. Sie nahm unter anderem an Aufmärschen der rechtsextremen Szene teil und war fest in die fränkische Neonazi-Szene eingebunden. Zu dieser Zeit verübte der NSU einen Sprengstoffanschlag und mehrere Morde in Nürnberg. Die genauen Hintergründe sind bis heute nicht aufgeklärt. Beispielsweise ist weiter fraglich, wer die Terroristen vor Ort unterstützte und wer die Opfer auswählte.
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Kritik schon im Vorfeld von Nebenklagevertretern
Nebenklagevertreter im NSU-Prozess und Prozessbeobachter kritisieren immer wieder, dass die Ermittlungsverfahren gegen Mandy S. und die weiteren möglichen NSU-Unterstützer lediglich ein "Feigenblatt der Behörden" seien. "Die Befürchtung liegt nahe, dass die Bundesanwaltschaft hier schlicht noch das Urteil des Bundesgerichtshof abwartet, um danach auch insoweit den Schlussstrich zu ziehen und die Verfahren einzustellen", sagte Rechtsanwalt Björn Elberling schon im vergangenen Jahr im Gespräch mit dem Watchblog NSU Watch. Der Bundesgerichtshof bestätigte die Urteile aus dem Münchner NSU-Prozess, gegen die mehrere Beteiligte Revision eingelegt hatten.
NSU tötete zehn Menschen in Deutschland
Nach mehr als fünf Jahren ist im Juli 2018 der NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht in München zu Ende gegangen. Die fünf Angeklagten wurden zu Haftstrafen verurteilt. NSU-Terroristin Beate Zschäpe wurde unter anderem wegen Mordes in zehn Fällen, versuchten Mordes in 23 Fällen und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Außerdem hat das Gericht die "besondere Schwere der Schuld" festgestellt.
Der NSU hatte ab 1999 mehrere Sprengstoffanschläge verübt und zehn Menschen getötet. Neun Opfer ihrer Mordserie waren Kleinunternehmer mit Migrationsgeschichte, das zehnte Opfer eine deutsche Polizistin.
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