Nachdem das Landratsamt Landshut am Samstag einen Ausbruch der Geflügelpest in der Gemeinde Schalkham festgestellt hat, legt nun auch das Landratsamt Rottal-Inn eine Schutzzone fest. Diese Schutzzone liegt in einem Radius von drei Kilometern um den Seuchenbestand.
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Teile der Gemeinde Gangkofen betroffen
Gleichzeitig gibt es eine Überwachungszone in einem Radius von zehn Kilometern um das Ausbruchsgeschehen im Landkreis Landshut, so das Landratsamt Rottal-Inn. Laut Angaben des Amtes handelt es sich sowohl bei der Schutzzone - früher Sperrbezirk genannt - als auch bei der Überwachungszone - früher Beobachtungsgebiet genannt - um den westlichen Landkreis Rottal-Inn, genauer gesagt um Teile der Gemeinde Gangkofen.
Allgemeinverfügung gilt ab Sonntag
Ab Sonntag tritt eine Allgemeinverfügung in Kraft. Es gelten unter anderem folgende Regelungen: Anzeigepflicht und Aufstallungspflicht, ein Verbringungsverbot sowie Beförderungsverbote innerhalb der Schutzzone. Die Anzeigepflicht beinhaltet etwa, dass Tierhaltende dem Veterinäramt die Anzahl der gehaltenen Vögel, deren Nutzungsart und ihren Standort mitteilen müssen. Sie gilt für die Schutz- und die Überwachsungszone. Jede Änderung, wie das Verenden eines Tieres, muss nun ebenso mitgeteilt werden.
Vögel müssen in Ställe gesperrt werden
Durch die Aufstallungspflicht müssen Betriebe in beiden Zonen ihre Tiere gesichert von freilebenden Vögeln absondern, müssen sie also zu ihrem Schutz einsperren. Die Regelungen der Allgemeinverfügung gelten laut Landratsamt, bis sie aufgehoben werden. "Wir bitten die betroffenen Geflügelhalter im Bereich Gangkofen unbedingt, sich an die geltenden Regelungen zu halten, auch zu ihrer eigenen Sicherheit", so Mathias Kempf, Pressesprecher des Landkreises Rottal-Inn, auf BR-Nachfrage.
Hotline für Betroffene
Laut Mathias Kempf will das Landratsamt die Dokumente mit den genau eingezeichneten Bereichen sowie die Allgemeinverfügung und weitere Handlungsempfehlungen auf seine Website und auf Social Media stellen. Aufgrund der besonderen Lage ist am Sonntag außerdem das Veterinäramt zwischen 8 und 12 Uhr für Fragen von Geflügelhaltenden unter der Telefonnummer 08561/20408 erreichbar.
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