Nach einem deutlichen Rückgang der Zahlen in den vergangenen Jahren sind heuer wieder mehr Menschen in Bayern an Masern erkrankt. Das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) registrierte bis zum 5. August 57 Fälle (externer Link), wie Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) mitteilte: "Im gleichen Vorjahreszeitraum waren es nur fünf."
Gerlach: Nähern uns Vor-Corona-Niveau an
2023 berichtete das LGL von elf Masern-Infektionen in Bayern, 2022 waren es vier, 2021 nur zwei. "Das hat sicherlich mit den Schutzmaßnahmen und reduzierten Kontakten während der Corona-Pandemie zu tun", sagte Gerlach. "Davor waren im Jahr 2019 im Freistaat 75 Masernfälle registriert worden. Die aktuellen Zahlen zeigen, dass wir uns nun wieder dem Niveau der Vor-Corona-Jahre annähern."
Masern-Impfung: Das sind die aktuellen Empfehlungen
Gerlach rief deshalb zur Schutzimpfung auf, besonders für Kinder. "Masern sind eine hochansteckende Erkrankung, die zum Teil mit schweren Komplikationen einhergehen kann und leider oft als harmlose Kinderkrankheit unterschätzt wird", sagte die Gesundheitsministerin. "Die Impfung verhindert sowohl eine Erkrankung als auch eine Weitergabe sehr gut. Mit zwei rechtzeitigen Masernimpfungen schützen Eltern daher die Gesundheit ihres eigenen Kindes, sie leisten aber auch einen wichtigen Beitrag zum Gemeinschaftsschutz."
Aus den Daten des LGL gehe hervor, dass etwa die Hälfte der registrierten Masernfälle dieses Jahres auf neun Einzelhaushalte zurückzuführen war, in denen ungeimpfte Menschen lebten. Die Ständige Impfkommission (Stiko) empfiehlt für elf Monate alte Kinder die erste Masernimpfung, die zweite sollte mit 15 Monaten folgen. Auch für bestimmte Gruppen von Erwachsenen gibt es eine Impfempfehlung – etwa, wenn der Impfstatus unklar ist oder sie nur eine Impfung in der Kindheit bekommen haben.
Nachweispflicht in Gemeinschaftseinrichtungen
Wegen der hohen Ansteckungsgefahr sieht das Masernschutzgesetz (externer Link) in Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen, Kindergärten und Kindertagesstätten, in Heimen sowie Unterkünften für Geflüchtete eine Nachweispflicht über den Impfschutz vor. Diese Pflicht gilt für die dort betreuten Personen sowie die Beschäftigten. Auch Mitarbeiter in Gesundheitseinrichtungen, also Krankenhäusern und Arztpraxen, müssen verpflichtend eine gültige Masernimpfung oder Masernimmunität vorweisen.
Eine Infektion mit Masern kann schwerwiegende Folgen haben: Möglich dabei sind "Mittelohrentzündungen, Lungenentzündungen und Durchfälle, seltener auch eine Gehirnentzündung (Enzephalitis)", wie das Bundesministerium für Gesundheit (externer Link) mitteilt. Besonders gefährdet sind Kinder unter fünf Jahre.
Mit Informationen von dpa
Im Audio: Wie die Masern-Infektion das Gedächtnis des Immunsystems löscht
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