Eine blau-weiße Davidstern-Flagge Israels hatte die Stadt Augsburg als Zeichen der Solidarität nach dem Hamas-Überfall vom 7. Oktober auf dem Rathausplatz hissen lassen. Doch schon kurz darauf wurde die Fahne vom Mast heruntergerissen und beschädigt. Ein damals 18 Jahre alter Syrer, der das Herunterreißen der israelischen Flagge gefilmt hatte, musste sich vor dem Amtsgericht Augsburg verantworten. Der Haupttäter ist weiter unauffindbar.
Flagge heruntergerissen und verbrannt
Das Video hatte sich viral bei TikTok verbreitet. Darin war zu sehen, wie ein anderer Mann die Flagge gewaltsam vom Mast reißt und anschließend versucht, sie in Brand zu setzen. Dieser Vorfall hatte nicht nur in Augsburg, sondern auch überregional für Diskussionen gesorgt.
Der heute 19-jährige Mann wurde vom Amtsgericht der Beihilfe schuldig gesprochen. Es verurteilte den Angeklagten zu 80 Stunden gemeinnütziger Arbeit, einem Geldbetrag von 200 Euro zugunsten des Jüdischen Museums Augsburg sowie zu Beratungsgesprächen zum Thema Antisemitismus und jüdisches Leben beim Verein Brücke e. V., einem Verein, der sich um junge Menschen kümmert, die mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind.
Richter sieht den Fall als jugendtypisch an
Richter Fabian Espenschied begründete das Urteil damit, dass er den Fall als jugendtypisch einstuft und daher von einem Arrest absah. Der Angeklagte, geboren im Januar 2005, hatte im Verlauf des Prozesses erklärt, er habe nicht gewusst, dass seine Handlungen verboten seien. Er sei unter Druck gesetzt worden, das Video zu drehen. Das Video wurde später in sozialen Netzwerken verbreitet.
Des Weiteren gab der junge Mann an, keine Kenntnis von den Plänen zur Verbrennung der Fahne gehabt zu haben. Im Prozess entschuldigte er sich für die Tat. Der Staatsanwalt betonte in seinem Plädoyer die Schwere der Tat und verwies auf ein Strafverfolgungsverlangen des Staates Israel. Die Jugendgerichtshilfe vom Verein Brücke e. V. beschrieb den Angeklagten als freundlich, aber überfordert und sprach sich für Sozialstunden und Gespräche aus.
Keine Kenntnisse über den Haupttäter
Der Hauptbeschuldigte, der die Tat begangen haben soll, ist noch immer flüchtig. Zu dessen Verbleib konnte der 19-Jährige im Prozess keine Angaben machen. Das Urteil ist rechtskräftig.
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