Ein mehrere Meter breites Kiesbett mit hoch aufgeschütteten Rändern, dazwischen ein kleiner Bach, der teilweise kaum noch zu sehen war – diese Bilder vom Rappenalpbach bei Oberstdorf sorgten im November 2022 für Aufsehen. Seitdem liefen die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Kempten. Nun wurde Anklage erhoben gegen zwei Verantwortliche von zwei Alpgenossenschaften. Der Vorwurf: vorsätzliche Gefährdung des Naturschutzgebiets Rappenalptal und die "nachteilige Veränderung" des Rappenalpbaches.
Staatsanwaltschaft beschuldigt zwei 58 und 63 Jahre alte Männer
Den beiden Alpgenossenschaften gehören laut einer Mitteilung der Staatsanwaltschaft Kempten die Grundstücke rechts und links neben dem betroffenen Stück des Rappenalpbachs. Das Gebiet ist als Naturschutzgebiet und Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (FFH) besonders geschützt. Beschuldigt werden nun ein 58-jähriger und ein 63-jähriger Alpmeister. Im September und Oktober 2022 sollen sie umfangreichste Baggerarbeiten am Oberlauf des Rappenalpbachs und den angrenzenden Uferflächen veranlasst haben.
Dem vorausgegangen war laut den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft ein Starkregenereignis. Die Alpflächen seien dadurch teilweise meterhoch mit Kies und Geröll überschüttet worden. Gemeinsam mit einem Vertreter des Landratsamtes Oberallgäu hätten die Vertreter der Alpgenossenschaften bei einem Vor-Ort-Termin den Umfang der Arbeiten besprochen. Laut Staatsanwaltschaft besteht aber der Verdacht, dass sich die beiden Angeschuldigten in der Folge bewusst über diesen besprochenen Umfang hinwegsetzten und tatsächlich weitergehende Maßnahmen durchführen ließen.
Rappenalpbach habe charakteristische Eigenschaften verloren
Auf rund 1,6 Kilometern Länge sei durch Baggerarbeiten die Bachsohle des Gebirgsbachs erheblich eingetieft und das ausgehobene Material im Uferbereich aufgeschüttet worden, heißt es in der Mitteilung der Staatsanwaltschaft. Das Bachbett sei dadurch durchschnittlich um die Hälfte eingeengt worden. Zudem seien die Flächen des kiesigen Bachbettes so reduziert worden, dass keinerlei Ausuferung des Bachbettes mehr möglich gewesen sei.
Entstanden sei so ein kanalartiger Bachlauf. Der Gebirgsbach habe so nur noch begrenzt die Möglichkeit, einen Hauptarm und mehrere Nebenarme mit Inseln dazwischen zu bilden. "Die für das Naturschutzgebiet charakteristische Eigenschaft" des Gebirgsbachs Rappenalpbach sei im betroffenen Bereich "vollständig beseitigt" worden, heißt es in der Mitteilung.
Wiederherstellung wird laut Staatsanwaltschaft Jahre dauern
Nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft müssten für eine Wiederherstellung die Seitendämme und die Uferaufschüttungen vollständig rückgebaut werden. Außerdem müsste demnach das Bachbett wieder verbreitert und auf das ursprüngliche Niveau angehoben werden. In seiner Mitteilung rechnet die Staatsanwaltschaft dafür mit einem erheblichen finanziellen Aufwand. Nach der Einschätzung von Sachverständigen werde es außerdem mehrere Jahre dauern, bis sich charakteristische Tiere und Pflanzen wieder vollständig im Bachbett und am Ufer angesiedelt hätten.
Die Arbeiten zur Renaturierung des Rappenalpbachs wurden im Sommer 2023 in Angriff genommen und im September abgeschlossen. Wie erfolgreich die Maßnahmen waren, kann nach Einschätzung des Landratsamtes aber erst im Frühjahr nach der Schneeschmelze überprüft werden. Das Landgericht Kempten werde nach Prüfung der Anklage über die Eröffnung des Hauptsacheverfahrens entscheiden. Bis zum Erlass einer rechtskräftigen Entscheidung gelte die Unschuldsvermutung für die Angeschuldigten.
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