Nach der Verkehrsblockade im Rahmen der Bauernproteste am Montag in Mindelheim laufen aktuell Ermittlungen gegen "weit über 100" Fahrzeughalter. Das sagte ein Sprecher des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West dem BR. Es gehe um Nötigung, Verstöße gegen das Versammlungsgesetz sowie um Verstöße gegen die zuvor vom Landratsamt Unterallgäu erlassene Allgemeinverfügung, die einen geregelten Ablauf der Proteste garantieren sollte.
Alle Zufahrtswege in die Stadt blockiert
Ab dem Montagmorgen hatten die Landwirte mit Hunderten Traktoren bis in den Abend hinein sämtliche Zufahrtswege in die Stadt hinein und aus der Stadt heraus blockiert. Lediglich Rettungskräfte und Augenzeugenberichten zufolge auch etwa Pflegedienstmitarbeiter wurden von den Landwirten durchgelassen. Ein Caterer, der rund 80 Schulen und Kindertagesstätten in der Region mit Essen beliefert, konnte sein Essen dagegen nicht ausliefern.
"Die Aufarbeitung kommt"
Die Aufarbeitung der Beweismittel dauere aber, da die Beamten der Polizeiinspektion Mindelheim noch mit dem Einsatzgeschehen bei aktuell laufenden Protestaktionen komplett gebunden seien. Aber, so der Sprecher weiter, "die Aufarbeitung kommt". Neben von der Polizei selbst angefertigten Fotos zum Beispiel von Traktoren, die Straßen blockierten, gebe es auch zahlreiche Hinweise aus der Bevölkerung, die ausgewertet werden sollen.
Geldstrafen laut Polizei wahrscheinlich
Auf den Tatbestand der Nötigung steht laut dem Polizeisprecher eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Wahrscheinlich seien Geldstrafen. Je nachdem, inwieweit ein Beschuldigter möglicherweise bereits zuvor mit dem Gesetz in Konflikt geraten ist, könne aber auch eine höhere Strafe ausgesprochen werden.
Landkreis verschärft Allgemeinverfügung
In der Folge der Totalblockade Mindelheims und weiterer, ähnlicher Vorfälle in der Region hatten das Landratsamt und die Stadt Memmingen ihre gemeinsam formulierte Allgemeinverfügung am Mittwoch, 10. Januar, noch einmal verschärft. Bei Protestfahrten gilt nun zum Beispiel eine Mindestgeschwindigkeit von 15 Stundenkilometern und es ist grundsätzlich untersagt, "ohne Anlass auf der Straße stehenzubleiben".
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