Bisher wird die "Oide Wiesn" mit dem großen Festzelt u.a. von der VR-Bank Landsberg-Ammersee organisiert.
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Bisher wird die "Oide Wiesn" mit dem großen Festzelt unter anderem von der VR-Bank Landsberg-Ammersee organisiert.

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Zufall oder Absicht? VR-Bank kündigt zwei Stadträten die Konten

Zufall oder Absicht? VR-Bank kündigt zwei Stadträten die Konten

Eine VR-Bank hat zwei Stadträten ihr Konto gekündigt. Diese hatten kurz zuvor gegen große Festzelte in der Innenstadt gestimmt - und damit gegen ein Fest der Bank. Einen Zusammenhang gebe es nicht, teilt aber die VR-Bank Landsberg-Ammersee mit.

Über dieses Thema berichtet: Mittags in Oberbayern am .

In Landsberg am Lech hat eine Bank zwei Stadträten ihr Konto gekündigt. Sie hatten kurz zuvor gegen den Aufbau von großen Festzelten in der Innenstadt gestimmt. Ein solches Zelt wird unter anderem für ein Fest aufgebaut, das die VR-Bank Landsberg-Ammersee veranstaltet. Einen Zusammenhang streitet die VR-Bank (Volksbank Raiffeisenbank) ab.

Historischer Platz wird für Fest der VR-Bank gesperrt

Stadtrat Christoph Jell (Unabhängige Bürger für Landsberg, UBV) hatte die Anfrage in den Stadtrat eingebracht, dass große Festzelte in der Innenstadt nicht mehr erlaubt sind. Daraufhin wurde bei einer Abstimmung im Landsberger Stadtrat über die Zulässigkeit der Zelte entschieden.

Ein solches Zelt baute die VR-Bank Landsberg-Ammersee bereits fünf Mal in den vergangenen sieben Jahren auf. Auch in diesem Jahr stand das große Zelt Anfang September in der Altstadt. Für das zweitägige Brauchtumsfest wird der Georg-Hellmair-Platz in der Altstadt vier Tage lang gesperrt.

Zwölf Stadträte hatten bei einer Sitzung am 11. Oktober für das Verbot von großen Festzelten in der Innenstadt gestimmt, zwölf Räte dagegen. Auch Stadtrat Claus Moritz (UBV) hatte gegen solche Zelte gestimmt.

Stadträte gelten bei Festzelt-Thema als befangen

Laut einer Prüfung der Rechtsaufsicht des Landratsamtes hätten Claus Moritz sowie der Stadtrat Markus Salzinger (UBV) gar nicht abstimmen dürfen, da sie als befangen gelten. Moritz sowie die Frau von Salzinger betreiben jeweils ein Restaurant, das Außensitzplätze auf dem Georg-Hellmair-Platz hat. Deshalb ist der erste Beschluss zum Thema Zelte in der Innenstadt nun nichtig. Bei zukünftigen Entscheidungen zu diesem Thema dürfen die beiden Stadträte nicht mit abstimmen. In einem zweiten Beschluss stimmte der Stadtrat dafür, dass zumindest kleinere Zelte mit maximal 20 Quadratmetern in der Innenstadt, darunter der Georg-Hellmair-Platz sowie der Hauptplatz, weiterhin aufgestellt werden dürfen.

Wirte wünschen sich gemeinsam organisiertes Fest

Der Gastronom Claus Moritz sagt, er sei grundsätzlich für das Volksfest "Oide Wiesn" in Landsberg, würde allerdings ein von allen Beteiligten gemeinsam organisiertes Open-Air-Fest bevorzugen. "Wir haben nicht gegen die Oide Wiesn abgestimmt, sondern ganz im Gegenteil - sowas braucht Landsberg - ich meine nur, dass so eine Veranstaltung nicht ins Zelt gehört, sondern es gehört einfach auf den Hellmair-Platz im Freien", sagte Moritz dem BR. In diesem Fall könnten sich auch die Landsberger Wirte an dem Fest und dessen Umsatz beteiligen. Bisher wird die "Oide Wiesn" von der VR-Bank Landsberg-Ammersee und dem Bayerischen Bauernverband (BBV) sowie den Landfrauen organisiert.

Konto-Kündigung wenige Tage nach Abstimmung

Fünf Tage nach der Abstimmung über große Festzelte in der Innenstadt haben die Stadträte Jell und Moritz per Einschreiben die Kündigung ihrer VR-Konten bekommen. In dem Schreiben heißt es, die Kündigung würde sich auf "jüngste Ereignisse" beziehen. Einige Tage später erhielten sie ein weiteres Schreiben, laut dem sie in Folge der Konto-Kündigung auch aus der Genossenschaft ausgeschlossen werden. Stadtrat Claus Moritz zeigte sich überrascht von der plötzlichen Kündigung. "Dass man den zwei Personen, die dagegen gestimmt haben, das Konto kündigt, ist nicht schön. Das ist auch kein guter Stil einer VR-Bank", so Moritz.

VR-Bank: Zeitpunkt für Kündigung "unglücklich gewählt"

Die VR-Bank Landsberg-Ammersee teilte am Donnerstag auf BR-Anfrage mit, dass es keinen unmittelbaren Zusammenhang zwischen den Abstimmungen im Stadtrat und der Kündigung der Konten gebe. In dem schriftlichen Statement heißt es: "Der Zeitpunkt für die Kündigung der Geschäftsverbindung wurde von uns leider sehr unglücklich gewählt."

Weiter teilt die Bank mit, dass auch in der Vergangenheit ablehnende Beschlüsse des Stadtrats gegenüber der VR-Bank nie zu einer Kündigung der Geschäftsverbindung geführt hätten. "Wäre also, wie mehrfach berichtet, ein Zusammenhang zwischen dem Abstimmungsverhalten der Stadträte und einer Beendigung der Geschäftsverbindung gegeben, warum haben wir das dann in der Vergangenheit nie vollzogen…?", fragt die VR-Bank Landsberg-Ammersee.

Die VR-Bank ist laut ihrem Statement bereit, über die Ausschlussgründe näher öffentlich zu berichten. Dafür müssten jedoch die beiden Stadträte sie von ihrem Bankgeheimnis entbinden.

Oberbürgermeisterin: Ehrenamt darf nicht zu Nachteilen führen

Landsbergs Oberbürgermeisterin Doris Baumgartl (UVB) findet es zutiefst bedauerlich, wenn jemand aufgrund seines Ehrenamtes als Stadtrat und seiner damit verbundenen Entscheidung persönliche Nachteile erleidet. Das gefährde nicht nur das Ehrenamt an sich und das von Art. 51 in der Bayerischen Gemeindeordnung geschützte freie Mandat. Dort heißt es: "Kein Mitglied des Gemeinderats darf zu irgendeiner Zeit wegen seiner Abstimmung gerichtlich oder dienstlich verfolgt oder sonst außerhalb des Gemeinderats zur Verantwortung gezogen werden."

Verbraucherzentrale: Konto-Kündigung laut AGBs zulässig

Grundsätzlich könne eine Genossenschaftsbank wie die VR-Bank einem Kunden das Konto kündigen und müsse dies auch nicht begründen, sagte Sascha Straub von der Verbraucherzentrale Bayern dem BR. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der VR-Bank Landsberg-Ammersee heißt es in Artikel 19: "Die Bank kann die gesamte Geschäftsverbindung oder einzelne Geschäftsbeziehungen, für die weder eine Laufzeit noch eine abweichende Kündigungsregelung vereinbart ist, jederzeit unter Einhaltung einer angemessenen Kündigungsfrist kündigen."

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