Ein Schild mit der Aufschrift "Ich will keine Impfung" steht am Rande einer Kundgebung von Anhängern von Verschwörungstheorien zur Corona-Krise.
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Ein Schild mit der Aufschrift "Ich will keine Impfung" steht am Rande einer Kundgebung von Anhängern von Verschwörungstheorien zur Corona-Krise.

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Ungeimpfte: Spätestens ab November kein Quarantäne-Ausgleich

Ungeimpfte: Spätestens ab November kein Quarantäne-Ausgleich

Die meisten Nicht-Geimpften in Corona-Quarantäne sollen spätestens ab 1. November keine Lohnentschädigung mehr bekommen. Darauf einigten sich die Gesundheitsminister. Kritiker sehen eine Impfpflicht durch die Hintertür und mangelnden Datenschutz.

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Bei einem Verdienstausfall im Falle einer Corona-Quarantäne ist bislang erstmal der Staat eingesprungen. Die Gesundheitsministerinnen und -minister der Bundesländer und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) wollten in ihrer Beratung heute eine möglichst einheitliche Linie finden.

Mit dem Ergebnis: Bei Verdienstausfällen wegen angeordneter Corona-Quarantäne sollen die meisten Nicht-Geimpften spätestens ab 1. November keine Entschädigung mehr bekommen. Darauf verständigten sich die Gesundheitsminister von Bund und Ländern mehrheitlich. Enthalten haben sich Bremen und Thüringen.

Holetschek: Beschluss sei Umsetzung eines Gesetzes

Wie Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU), der auch Vorsitzender der Gesundheitsministerkonferenz ist, in einem Pressestatement nach der Sitzung sagte, seien sich die Minister im Kern einig gewesen, dass es um geltendes Recht gehe. "Wir haben ein Gesetz, das es umzusetzen gilt", so Holetschek. Man könne nicht willkürlich sagen, dass man etwas nicht tue, sondern "es ist im Gesetz drin". Wer das ändern wolle, müsse das Gesetz ändern.

Im Infektionsschutzgesetz stehen bereits Ausnahmen für Nicht-Geimpfte. Bislang wurde sie nur noch nicht angewandt. Konkret heißt es dort, Anspruch auf eine Entschädigung bestehe nicht, wenn die angeordnete Quarantäne durch eine öffentlich empfohlene Schutzimpfung hätte vermieden werden können. Gleiches gilt, wenn man eine "vermeidbare Reise" in ein Corona-Risikogebiet mit hohen Infektionszahlen im Ausland gemacht hat und dann nach der Rückkehr in Quarantäne muss.

Spahn: "Eine Frage von Fairness"

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn verteidigte das geplante Ende von Entschädigungszahlungen bei Quarantäne für die meisten Ungeimpften. Es gehe nicht um Druck, sondern es sei auch eine Frage von Fairness, sagte Spahn. Diejenigen, die sich und andere durch eine Impfung schützten, hätten die berechtigte Frage, warum sie für andere, die nicht geimpft seien und in Quarantäne müssten, mitzahlen. Sich impfen zu lassen sei eine freie, persönliche Entscheidung. Mit der Entscheidung komme eben auch die Verantwortung, "finanzielle Folgen zu tragen".

Ähnlich äußerte sich auch Holetschek am Abend im BR Fernsehen. "Ich glaube, es ist einfach konsequent, so vorzugehen, dass man so eine Verdienstausfallsentschädigung nicht mehr zu Lasten der Solidargemeinschaft aussteuert, wenn man sich eben impfen lassen kann," sagte der bayerische Gesundheitsminister in der BR24 Rundschau. Wer sich nicht impfen oder auch mal nicht testen lassen könne, habe immer die Chance, dass Tests kostenfrei blieben oder man könne ein Attest vorlegen. In diesem Fall gelte die Verdienstausfallentschädigung weiter, sagte Holetschek.

Bisher 600 Millionen Euro für Quarantäne-Entschädigungen

Holetschek hatte seine Position mehrfach deutlich gemacht: Wenn nicht gesundheitliche Gründe gegen eine Impfung sprächen, sehe er letztlich keinen Grund mehr, dass Entschädigungen für Verdienstausfälle vom Steuerzahler geschultert werden müssten. Jeder könne sich impfen lassen und eine Quarantäne vermeiden, sagte der CSU-Politiker. Bisher haben die Bundesländer seit Beginn der Corona-Pandemie dafür rund 600 Millionen Euro ausgegeben. Das ergab eine Umfrage des Evangelischen Pressedienstes.

Aiwanger: "Freedom Day ausrufen und Druck vom Kessel nehmen"

Der Freie-Wähler-Chef Hubert Aiwanger kritisierte im Gespräch mit BR24 das Ende der Quarantäne-Ausgleichszahlungen. "Es ist in meinen Augen beschämend, dass der Staat Quarantäne anordnet, eben auch für Ungeimpfte, was medizinisch sinnvoll sein kann, man aber im gleichen Atemzug sagt: Aber die Kosten müsst ihr selber tragen, und gleichzeitig würde es bei Geimpften weiterbezahlt ", so der Freie-Wähler-Chef. Er sei überzeugt, dass das kontraproduktiv sei, "weil damit mit Sicherheit der eine oder andere Kontakt verschwiegen wird."

Aiwangers Ansicht nach arbeiten die Gesundheitsminister hier "schlichtweg in die falsche Richtung", weil dadurch Unruhe geschürt, Frust gesteigert und niemand zusätzlich zum Impfen gebracht werde. Auch das Betriebsklima sieht der Freie-Wähler-Chef beschädigt, weil Ungeimpfte damit unter Druck gesetzt würden. Er kritisierte, dass alle Parteien - SPD, Linke und Grüne - den Weg mitgehen würden, bei dem die Arbeitnehmer zur Feststellung von Quarantäne-Ausgleichszahlungen ihren Impfstatus nennen müssen.

Aiwanger appellierte an die Parteien, "doch lieber den Freedom Day auszurufen und Druck vom Kessel zu nehmen". An den "Peanuts der Lohnfortzahlung" - im Vergleich zu den Milliarden, die zur Bekämpfung der Corona-Pandemie schon ausgegeben worden seien - solle es die Bundesregierung nicht scheitern lassen. Die Freien Wähler würden die Quarantäne-Ausgleichszahlungen aus bayerischen Landesmitteln befürworten, aber nach Einschätzung Aiwangers werde die CSU hier nicht mitgehen.

AfD-Fraktion im Landtag sieht "faktischen Impfzwang"

"Die AfD hat immer vor der Einführung einer Impfpflicht durch die Hintertür gewarnt", sagt Ferdinand Mang, stellvertretender Parlamentarischer Geschäftsführer und arbeitspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag. "Tatsächlich soll es nun aber einen faktischen Impfzwang geben." Die Bundes- und Staatsregierung würde die Bürger "mit der finanziellen Keule" zwingen, sich impfen zu lassen. Denn sonst hätten Ungeimpfte im Quarantänefall kein Einkommen. Sozial Schwächeren würde die Verarmung drohen.

Mang bezeichnet es als "Hohn", wenn Bundesgesundheitsminister Spahn von einem Gebot der Fairness spreche. Denn umgekehrt würden auch Ungeimpfte die kostenlose Impfung anderer Bürger zahlen. "Ich fordere die Staatsregierung auf, diesen finanziellen Impfzwang zurückzunehmen", sagt Mang. Die Entscheidungsfreiheit der Bürger müsse ohne Wenn und Aber akzeptiert werden.

Ausgleich im Krankheitsfall - nicht aber in Quarantäne

Bei dem Beschluss der Gesundheitsminister geht es um den Ausgleich für Verdienstausfälle durch den Staat bei Quarantäne, etwa wenn man Kontaktperson von Infizierten war. Unabhängig davon haben Beschäftigte Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber im Krankheitsfall, also wenn man sich mit Corona infiziert hat.

Bei Infektionsverdacht etwa als Kontaktperson von Infizierten kann das Gesundheitsamt anordnen, dass man in Quarantäne gehen muss – und nicht ins Büro oder in den Betrieb kann. Allerdings wird dies mehr und mehr zu einem Thema für Menschen, die noch nicht geimpft sind. Denn für vollständig Geimpfte gelten Quarantäne-Vorgaben meist nicht.

  • Zum Artikel "Verdienstausfall für Nicht-Geimpfte: Was heißt das konkret?"

Bisher: Arbeitgeber geht in Vorleistung und kann Erstattung beantragen

Bislang können Beschäftigte, die wegen angeordneter Quarantäne nicht arbeiten konnten und deshalb finanzielle Ausfälle zu beklagen hatten, eine Entschädigung bekommen. Konkret geht bei der Auszahlung der Arbeitgeber in Vorleistung – und kann sich dann per Antrag wiederum das Geld vom Staat erstatten lassen.

Dabei gilt: Für sechs Wochen kann eine Entschädigung in voller Höhe des Ausfalls gewährt werden, wie das Bundesgesundheitsministerium erläutert. Mit Beginn der siebten Woche kann noch eine Entschädigung von 67 Prozent des entstandenen Verdienstausfalls zugebilligt werden – für einen vollen Monat aber höchstens ein Betrag von 2.016 Euro.

Umsetzung liegt bei den Bundesländern

Die Einzelheiten des Beschlusses der Gesundheitsminister regeln die Länder selbst. Einige haben bereits einen Vorstoß gemacht. Als erstes Land hat Baden-Württemberg den Stopp für Entschädigungen für Ungeimpfte bei Verdienstausfällen beschlossen. Seit 15. September gilt die Regelung. Ausnahmen gibt es für Menschen, die eine Schutzimpfung etwa aus medizinischen Gründen nicht in Anspruch nehmen können. Rheinland-Pfalz will dies zum 1. Oktober umsetzen. Beispielsweise in Bremen und Nordrhein-Westfalen planen die Regierungen ähnliche Schritte im Oktober. Obwohl ein bundeseinheitliches Vorgehen angestrebt wird, liegt die Kompetenz für die Umsetzung bei den Ländern.

Möglich ist ein Ende der Lohnfortzahlungen nur, wenn der Arbeitgeber über den Impfstatus des Arbeitnehmers Bescheid weiß. Eine solche Impfauskunftspflicht gibt es aktuell aber lediglich für bestimmte Berufsgruppen – etwa für Mitarbeitende in Krankenhäusern.

Kritik als "Impfpflicht durch Hintertür" und wegen Gesundheitsdaten

Als "Impflicht durch die Hintertür" bezeichnete der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann im Vorfeld eine Abschaffung der Lohnfortzahlung. Er kritisierte, dass die Politik das Problem fehlender Impfbereitschaft auf die Unternehmen und Beschäftigen verlagere. Hoffmann verwies im RBB-Inforadio darauf, dass die Arbeitgeber nunmehr den Impfstatus ihrer Beschäftigten abfragen müssten, um die Entschädigungszahlungen beantragen zu können. "Dafür gibt es keine rechtliche Grundlage, weil es zum Teil dann auch dazu führen kann, dass sensible Gesundheitsdaten der Beschäftigten offengelegt werden müssen", sagte Hoffmann. Die Politik müsse sich ehrlich machen und überlegen, ob sie eine allgemeine Impfpflicht wolle. Auch Verdi Bayern sieht einen Impfzwang durch die Hintertür und sorgt sich um den Datenschutz.

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz kritisierte: "Wer nicht mitmacht, ist raus. Doch so funktioniert das deutsche Gesundheitssystem nicht", so vorstand Eugen Brysch. Weder Impfstatus, Alter, Pflegebedürftigkeit, Krankheiten, Essgewohnheiten noch Hobbies seien bisher Kriterien für Solidarleistungen. "Mit der heutigen Entscheidung haben die Gesundheitsminister diesen ethischen Konsens aufgelöst."

Der Sozialverband VdK lehnte die Pläne bereits vor der Ministerkonferenz ab. "Der Verdienstausfall muss bei einer Quarantäne unabhängig vom Impfstatus gezahlt werden", teilte VdK-Präsidentin Verena Bentele mit. Sie wies darauf hin, dass es zu Recht keine allgemeine Impfpflicht gebe. Also dürfe es auch keine "existenzgefährdenden Folgen" haben, wenn sich etwa chronisch Kranke gegen eine Impfung entschieden, weil Auswirkungen einer Impfung auf ihre Gesundheit noch nicht einschätzbar seien. Gerade Menschen mit angeschlagener Gesundheit und Arme würde die Streichung des Verdienstausfalls besonders treffen, mahnte Bentele und forderte eine einheitliche Regelung.

Zustimmung vom Wirtschaftsverband vbw

Die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw) unterstützt den Beschluss der Gesundheitsminister, die Quarantäneentschädigung einzustellen, wenn eine Impfung möglich wäre. "In diesem Fall soll der Steuerzahler nicht für die Lohnfortzahlung aufkommen müssen", heißt es in einer Mitteilung der vbw. Die gesetzlichen Grundlagen seien schon vor Corona verbindlich beschlossen worden und es gebe jetzt keinen Anlass, daran zu rütteln. "Vielmehr ist es dringend geboten, das nun bundeseinheitlich zügig umzusetzen", sagte vbw-Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt.

Die Abwicklung und Auszahlung der Entschädigung der Lohnfortzahlung für Ungeimpfte im Quarantänefall habe die Betriebe in den letzten eineinhalb Jahren vor große Herausforderungen gestellt und viele Kapazitäten gebunden. "Unsere Unternehmen stehen vor großen Herausforderungen und brauchen jede Entlastung, die sie bekommen können", so Brossardt.

Arbeitgeber muss möglicherweise Verdienstausfälle decken

Nach Ansicht von Adam Sagan, Arbeitsrechtler von der Universität Bayreuth, kann es jedoch sein, dass der Arbeitgeber in der Pflicht bleibt, den Verdienstausfall während der Quarantäne zu decken. Hierfür gebe es eine gesetzliche Regelung, erklärte Sagan in der BR24 Rundschau. Diese könne jedoch im Einzelfall vertraglich abbedungen sein.

Sagan erläuterte in dem Interview auch, dass es nicht zwangsläufig datenschutzrechtlich problematisch sei, wenn Arbeitnehmer den Impfstatus ihrer Mitarbeiter abfragten. Das europäische Recht untersage zwar grundsätzlich die Abfrage von Gesundheitsdaten durch den Arbeitgeber. Es bestünden jedoch Ausnahmen.

Nach eigener Aussage teilt der Arbeitsrechtler die Befürchtung vieler, dass sich Ungeimpfte aus Angst vor finanziellen Einbußen möglicherweise künftig nicht mehr testen lassen. "In der politischen Arena ist dieses Argument auch vorgetragen worden, um die staatliche Finanzierung der Quarantäne und des damit verbundenen Verdienstausfalls weiterhin zu begründen. Allerdings, wenn ab dem 1. November die staatliche Finanzierung des Verdienstausfalls in der Quarantäne endet, stellt sich die Frage, ob in den Betrieben eine Testpflicht eingerichtet werden darf."

Debatte um Ende kostenloser Schnelltests

Ab 11. Oktober sollen nach einem Beschluss von Bund und Ländern auch Corona-Schnelltests nicht mehr für alle kostenlos zu haben sein. Wer sich impfen lassen könnte, soll ab dann dafür bezahlen müssen. Die Gesundheitsexperten von SPD und Grünen, Karl Lauterbach und Janosch Dahmen, äußerten die Sorge, dass sich ungeimpfte Angestellte aus Sorge vor Quarantäne nicht mehr testen lassen. Dann könne eine "verdeckte Pandemie" entstehen, sagte Dahmen der "Rheinischen Post". "Die neue Regelung ist nicht zu Ende gedacht", sagte Lauterbach der Zeitung.

  • Zum Artikel "So teuer werden die kostenpflichtigen Corona-Tests"

Skeptisch äußerte sich auch Eugen Brysch, der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz. "Argumente und niederschwellige Angebote sind besser als Daumenschrauben", sagte Brysch der Nachrichtenagentur dpa mit Blick auf die Impfkampagne.

Ab November keine Quarantäne-Entschädigung für Ungeimpfte
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Ab November keine Quarantäne-Entschädigung für Ungeimpfte

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