AfD-Politiker Björn Höcke in Halle
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AfD-Politiker Höcke zu Geldstrafe verurteilt

In einer Rede hatte Björn Höcke eine verbotene NS-Parole verwendet – und das wissentlich, so die Überzeugung des Landgerichts Halle. Der Thüringer AfD-Chef wurde zu einer Geldstrafe von 13.000 Euro verurteilt.

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Der Thüringer AfD-Chef Björn Höcke ist wegen der Verwendung einer verbotenen NS-Parole zu einer Geldstrafe von insgesamt 13.000 Euro verurteilt worden. Das Landgericht in Halle an der Saale sprach Höcke am Dienstag wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen schuldig. Nach Überzeugung der Kammer wusste der AfD-Politiker um die Herkunft der Parole. Höcke selbst bestritt dies.

  • Zum Artikel: Rechte Rhetorik - Wie viel NS steckt in den Reden von Höcke?

Hintergrund ist ein Auftritt Höckes bei einer Wahlkampfveranstaltung der AfD Sachsen-Anhalt vor drei Jahren in Merseburg. Dort sagte der Vorsitzende des Thüringer AfD-Landesverbands im Mai 2021 während einer Rede "Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland". Die letzten drei Worte sind eine verbotene Losung der sogenannten Sturmabteilung (SA) der nationalsozialistischen NSDAP.

Richter: Höcke "weiß, was er sagt"

Der Vorsitzende Richter Jan Stengel erklärte in der Urteilsverkündung, das Gericht sei davon überzeugt, Höcke habe gewusst, dass die Parole verboten ist und sie trotzdem verwendet. "Sie sind ein redegewandter, intelligenter Mann, der weiß, was er sagt", sagte Stengel.

Der Deckmantel der Meinungsfreiheit sei von dem Angeklagten "stark strapaziert worden". Auch sei das Gericht der Auffassung, die Entscheidung zur Verwendung des Spruchs sei spontan gewesen – "nach dem Motto: Mal gucken, wie weit ich gehen kann."

Staatsanwaltschaft forderte Bewährungsstrafe

Die Staatsanwaltschaft hatte für Höcke eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten beantragt, zudem eine Zahlung von 10.000 Euro möglichst an gemeinnützige Einrichtungen. Die Verteidigung forderte Freispruch.

Das Gericht hatte zuvor eine Erklärung abgegeben, wonach es maximal eine Geldstrafe vorsieht. Die Staatsanwaltschaft kündigte nach der Urteilsverkündung an, Rechtsmittel zu prüfen. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, gilt Höcke als vorbestraft.

Verteidigung: Unzureichende Beweislage

Staatsanwalt Benedikt Bernzen nannte Höckes vorgegebenes Unwissen über die Herkunft der Parole "weder glaubhaft noch nachvollziehbar". Höcke, der vor seiner politischen Karriere Gymnasiallehrer für Geschichte war, habe vielmehr vorsätzlich gehandelt. Dass "Alles für Deutschland" eine SA-Losung war, sei ein "historischer Fakt". "Er hat eine vielfach in Vergessenheit geratene Parole wiederbelebt und salonfähig gemacht", sagte Bernzen mit Blick auf Höcke. 

Die Verteidigung hielt die Beweislage hingegen für unzureichend. Höckes Verteidiger Ralf Hornemann sagte in seinem Plädoyer, der Spruch sei eigentlich vergessen gewesen. Nicht Höcke, sondern die Staatsanwaltschaft habe dafür gesorgt, dass ihn nun zahlreiche Menschen kennen. Rechtsanwalt Philip Müller argumentierte zudem, ein Bezug zur NS-Zeit sei bei der Veranstaltung in Merseburg nicht vorgekommen. Über Windräder sei geschimpft worden, über die Grünen und über die Migrationspolitik. Es habe sich um eine spontane Rede Höckes gehandelt und es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass die Parole planvoll oder vorbereitet verwendet worden sei.

Richter ermahnt Höcke

Höcke richtete in seinem letzten Wort Vorwürfe an Staatsanwalt Bernzen: "Mein Eindruck ist, dass sie heute die Binde der Justitia nicht auf ihren Augen hatten, Herr Staatsanwalt", sagte Höcke. "Sie haben nicht nach entlastenden Momenten gesucht." Zudem verwies der Politiker mehrfach darauf, dass er die Meinungsfreiheit in Deutschland als eingeschränkt sieht. Der Richter ermahnte Höcke, er solle sich zur Sache äußern und keine Wahlkampfrede halten.

Die Thüringer AfD wird vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft und beobachtet, Höcke ist ihr Landeschef. Direkte Folgen für seine Spitzenkandidatur bei der Landtagswahl in Thüringen am 1. September gibt es mit dem jetzigen Urteil nicht. 

Weitere Verfahren gegen Höcke

Der Politiker wird voraussichtlich auf die Anklagebank in Halle zurückkehren müssen, weil er im Dezember vergangenen Jahres die Parole "Alles für Deutschland" noch einmal bei einem Auftritt in Gera verwendet haben soll. Dort soll er laut Anklage als Redner den ersten Teil "Alles für" selbst gesprochen und dann das Publikum durch Gesten animiert haben, "Deutschland" zu rufen. Zu diesem Zeitpunkt waren die Anzeige wegen der Rede in Merseburg und die Ermittlungen längst Thema in den Medien. Am Landgericht Mühlhausen in Thüringen wurde zudem eine Anklage gegen ihn wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung zugelassen. Termine gibt es für beide Verhandlungen bislang nicht.

Mit Informationen von dpa und AFP

Im Video: Björn Höcke zu Geldstrafe verurteilt

Gerichtsprozess gegen Björn Höcke
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Gerichtsprozess gegen Björn Höcke

Im Video: AfD weiterhin rechtsextremistischer Verdachtsfall

Das aktuelle Urteil des OVG in Münster bestätigt: Die AfD darf zu Recht und weiterhin als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft werden.
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Das aktuelle Urteil des OVG in Münster bestätigt: Die AfD darf zu Recht und weiterhin als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft werden.

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