Die Ampel-Parteien haben beim geplanten Heizungsgesetz eine ursprünglich geplante Sonderregel für Über-80-Jährige gestrichen. FDP-Fraktionsvizechefin Carina Konrad sagte der Deutschen Presse-Agentur: "Die angedachte Altersgrenze von 80 Jahren wäre verfassungsrechtlich nicht tragbar." Stattdessen werde die Bundesregierung mit einer zielgenauen Förderung und einer speziellen Sozialkomponente dafür sorgen, dass soziale Härten abgefedert werden.
Im ursprünglichen Gesetzentwurf war geplant, dass für selbstnutzende Hauseigentümer, die älter als 80 Jahre sind, bei einer nicht mehr zu reparierenden Heizung die Pflicht entfällt, eine neue Heizung mit 65 Prozent Ökostrom einzubauen. Aber nach langen Diskussionen hatte sich die Koalition aus SPD, Grünen und FDP auf deutliche Änderungen am Entwurf zum Gebäudeenergiegesetz verständigt.
- Zum Artikel: Heizungsgesetz: Ampel-Koalition einigt sich auf finale Fassung
Einkommensbonus für Geringverdiener und Sonderkredite
Auch Andreas Audretsch von den Grünen betonte: "Wir wollen, dass allen Hauseigentümern der Umstieg auf klimaneutrale Heizungen ermöglicht wird." Dafür gebe es den Einkommensbonus in der Förderung, der alle mit kleinen bis mittleren Einkommen erreiche. Die Förderung betrage bis zu 70 Prozent der Investition.
Für die restlichen Kosten werde es zinsvergünstigte Kreditprogramme der KfW geben. "Diese stehen auch allen offen, die auf dem regulären Markt keine Kredite bekommen - darunter viele ältere Menschen mit kleineren Renten", sagte Audretsch.
Härtefallklausel: Per Antrag vom Heizungstausch befreien lassen
Außerdem vorgesehen sei eine allgemeine Härtefallklausel, betont der Grünen-Politiker. "Wer die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes nicht erfüllen kann - gleich aus persönlichen Umständen oder gebäudetechnischen Besonderheiten - kann sich per Antrag von den Pflichten befreien lassen. Das gilt unabhängig vom Alter."
Die jüngsten Änderungen werden nach Angaben von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck derzeit in neue Gesetzestexte geschrieben. Diese sollen dann zeitnah Bundestag und Bundesrat zur Verfügung gestellt werden. Wenn der Bundestag das Gesetz kommende Woche beschließt - also noch vor der Sommerpause - kann es, wie geplant, im kommenden Jahr in Kraft treten.
FDP will wohl in Sonderfraktionssitzung über Gesetzentwurf beraten
Doch der Prozess könnte sich noch weiter verzögern: Nach Informationen der Nachrichtenagentur Reuters plant die FDP, die angeforderte Formulierungshilfe des Wirtschaftsministeriums zunächst genau zu prüfen. Dann sei ein Votum der FDP-Fraktion geplant, ob der Gesetzentwurf für die Anhörung am Montag und die kommende Woche geplante zweite und dritte Lesung freigegeben werden soll.
Aus FDP-Fraktionskreisen hieß es, dies sei ein ganz normaler Vorgang. Auch bei SPD und Grünen wollen die Fachleute das Papier aus dem Wirtschaftsministerium prüfen, hieß es. Allerdings sind dort keine Sonderfraktionssitzungen geplant.
CDU fordert mehr Zeit
Und Kritik kommt auch einmal mehr aus der Union: Fraktionsvize Jens Spahn sagte der "Süddeutschen Zeitung", die Bundesregierung narre das Parlament und täusche die Öffentlichkeit. Er kritisiert, dass den Abgeordneten noch immer kein finaler Entwurf vorliege. Auch der stellvertretende CDU-Chef Andreas Jung sagte: "Ganz Deutschland diskutiert das Heizungsgesetz, nur im Bundestag kommt nichts an."
Und der CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann wandte sich an das Bundesverfassungsgericht: Er sieht seine Rechte als Abgeordneter bei der parlamentarischen Willensbildung "massiv verletzt" - und will eine mindestens 14-tägige Beratungszeit für den Bundestag erreichen. Wann das Gericht über Heilmanns Antrag entscheidet, ist noch offen.
Mit Informationen von dpa, epd und Reuters.
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