Angesichts der angespannten Corona-Lage hat Baden-Württemberg gemäß der Corona-Verordnung die Warnstufe ausgerufen. Deshalb gelten hier ab heute strengere Regeln für Menschen, die nicht gegen Corona immunisiert sind.
In vielen Bereichen: PCR-Testpflicht für Ungeimpfte
Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss nun für zahlreiche Freizeitaktivitäten einen PCR-Test vorweisen - insbesondere in geschlossenen Räumen. Das betrifft etwa Veranstaltungen, Restaurant-, Kino- und Museumsbesuche oder auch Sport in Innenräumen. Der PCR-Test darf nicht älter als 48 Stunden sein.
Ausgenommen von der PCR-Testpflicht sind Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahren und Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Dazu zählen laut Corona-Verordnung auch Schwangere und Stillende. Für sie empfiehlt die Ständige Impfkommission (Stiko) erst seit dem 10. September 2021 eine Corona-Impfung.
Für Übernachtungen im Hotel gilt weiterhin die 3G-Regel, wobei negative Tests alle drei Tage erneuert werden müssen. Eine PCR-Testpflicht herrscht nicht. In Diskotheken dürfen hingegen nur noch Geimpfte oder Genesene (2G-Regel), da hier die Gefahr von Infektionen als besonders hoch eingeschätzt wird.
Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte
Außerdem hat Baden-Württemberg wieder Kontaktbeschränkungen eingeführt, aber nur für Ungeimpfte. So sind Treffen für sie ab sofort auf einen Haushalt und fünf weitere Personen beschränkt.
Warnstufe: Intensivstationen füllen sich
Grund für die schärferen Corona-Regeln ist der Anstieg der Zahl an Covid-Patienten auf Intensivstationen. Baden-Württemberg verwendet ein dreistufiges Warnsystem mit Basis-, Warn- und Alarmstufe. Am Dienstag wurden auf den baden-württembergischen Intensivstationen den zweiten Tag in Folge mehr als 250 Covid-19-Patienten behandelt. Deshalb wurde die Warnstufe ausgerufen.
Verschärfungen: Folgen andere Bundesländer?
Neben Baden-Württemberg erwägen auch andere Bundesländer, die Corona-Maßnahmen zu verschärfen. Sachsen will die 2G-Regel (Zugang nur geimpft oder genesen) etwa für Gastronomie und Veranstaltungen in Innenräumen einführen. Das sehen Eckpunkte vor, über die das Kabinett am Dienstag beraten hat. Nach einer verkürzten Anhörungsphase will das sächsische Kabinett am Freitag endgültig darüber entscheiden.
Bayern beschließt neue Regelungen
In Bayern hat sich heute das Kabinett mit der Corona-Lage befasst: Die Krankenhaus-Ampel wurde neu definiert: Die Ampel springt auf Gelb, wenn landesweit 450 Intensivbetten belegt sind, sagte Ministerpräsident Söder nach einer Kabinettssitzung. Rot zeige die Ampel, wenn landesweit 600 Intensivbetten belegt seien.
Bei Stufe Gelb treten laut Söder zusätzlich Schutzmaßnahmen in Kraft. Es werde auf FFP2-Masken umgestellt. Wo bisher die 3G-Regel galt, gelte dann die 3G-plus-Regel (PCR-Test statt Schnelltest). Wo zuvor 3G-plus galt, gelte dann 2G. Ausgenommen bleibe Einzelhandel und Personen-Nahverkehr. Bei 3G bleibe es etwa im Hochschulbereich und bei Ausbildungseinrichtungen. Springe die Ampel auf Rot, gelte zum Beispiel die 3G-Regel am Arbeitsplatz. 2G werde deutlich ausgeweitet. Für die Gastronomie gelte dann flächendeckend die 3G-plus-Regel. Die Regelungen einer roten Krankenhaus-Ampel gelten auch für Hotspots, in denen eine Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 300 und eine Intensivbetten-Auslastung von mehr als 80 Prozent herrscht.
Außerdem hat Bayerns Staatsregierung die vorübergehende Wiedereinführung der Maskenpflicht an den Schulen beschlossen. Nach den Herbstferien müssen in den Grundschulen für eine Woche und in den weiterführenden Schulen für zwei Wochen wieder Masken auch am Platz und unabhängig vom Mindestabstand getragen werden.
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