Die deutsche Klimaaktivistin Anja Windl (Letzte Generation) anlässlich ihrer Einvernahme im Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl am Donnerstag, 06. April 2023, in Leoben in Österreich.
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Die Klimaaktivistin Anja Windl

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Bayerischer Klimaaktivistin droht Ausweisung aus Österreich

Verhängt Österreich ein Aufenthaltsverbot gegen eine bayerische Klimaaktivistin? Die Studentin ist ein bekanntes Gesicht der "Letzten Generation" in Österreich und wurde bereits zum Bundesamt für Asyl und Fremdenwesen zitiert.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Niederbayern am .

Anja Windl ist ein prominentes Gesicht der Klima-Proteste in Österreich. Bilder zeigen die Studentin festgeklebt auf einem Zebrastreifen, auf der Straße sitzend mit Protestbannern in der Hand und wie sie aus einem schwarzen Kanister Speiseöl auf die Straße schüttet. Die Aktionen der letzten Generation in Österreich ähneln denen in Bayern.

Doch jetzt prüfen die österreichischen Behörden, ob Anja Windl ausgewiesen werden kann. Die 26-Jährige ist Deutsche, stammt aus dem niederbayerischen Landkreis Straubing-Bogen und studiert Psychologie in Klagenfurt. Zur Debatte steht ein Aufenthaltsverbot.

Klimaaktivistin: "Mein Gefährdungspotenzial wurde rigoros abgefragt"

"Nach einer Aktion in Klagenfurt wurden meine Daten an die Fremdenpolizei übermittelt", erzählte Anja Wild der Wiener Tageszeitung "Standard". Das Bundesamt für Asyl und Fremdenwesen (BFA) argumentiere, so Windl weiter, dass sie etwa durch die Pflanzenöl-Aktion eine Gefährdung darstelle.

Am Donnerstag wurde die Studentin nun vom BFA, Außenstelle Leoben, vernommen. In einem Video, das sie danach an den ORF schickte, spricht sie von einer "sehr dicken Akte", die es zu ihrer Person gebe. "Mein Gefährdungspotenzial wurde rigoros abgefragt", sagt sie in dem Video. Jetzt sei sie gespannt auf das Ergebnis.

Innenministerium: Aufenthaltsverbot ist zulässig, wenn...

Weder das Bundesamt für Asyl und Fremdenwesen noch das österreichische Innenministerium äußern sich aus datenschutzrechtlichen Grünen zu dem Fall - aber zu den rechtlichen Regeln: "Die Erlassung eines Aufenthaltsverbotes gegen EU-BürgerInnen ist zulässig, wenn auf Grund ihres persönlichen Verhaltens die öffentliche Ordnung oder Sicherheit gefährdet ist. Das persönliche Verhalten muss eine tatsächliche, gegenwärtige und erhebliche Gefahr darstellen, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt", antwortet das Innenministerium auf BR24-Anfrage.

Wenn Voraussetzungen wie eine Krankenversicherung oder Unterhaltsmittel fehlen würden, könnten EU-Bürgerinnen und Bürger ausgewiesen werden. Aufenthaltsverbot oder Ausweisung sind noch keine Abschiebung. Diese würde laut Innenministerium dann erfolgen, wenn Personen einer angeordneten Ausreise nicht nachkommen, trotz Aufenthaltsverbot nach Österreich zurückkommen oder "die Überwachung ihrer Ausreise aus Gründen der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit notwendig scheint".

Nicht relevant sind hier Verwaltungsstrafen, die gegen Windl bereits verhängt wurden. Außerdem sei keine der Verwaltungsstrafen bisher rechtskräftig, wie die Studentin der Nachrichtenagentur APA sagte.

Kritik an "Kriminalisierung" - Zweifel an Grund für Ausweisung

Die österreichische Medienethikerin Claudia Paganini kritisiert das Vorgehen des zuständigen Innenministeriums. Es sei "bezeichnend für den aktuellen Umgang der Politik" mit den Mitgliedern der Klimaprotestbewegung, sagte sie in einem Gespräch mit der Nachrichtenagentur APA. "Diese Leute aus der Mitte der Gesellschaft werden kriminalisiert und an den Rand gedrängt", hieß es im Gespräch mit der APA.

Auch der Europarechtler Walter Obwexer von der Universität Innsbruck äußerte sich kritisch im Ö1-Morgenjournal. Bloße Verwaltungsübertretungen, selbst bei Rechtswirksamkeit, könnten kein Grund für eine Ausweisung sein, so Obwexer.

Dafür brauchte es "zunächst einmal eine schwere Straftat, wie zum Beispiel eine ganz schwere Körperverletzung oder einen Mord oder Raub, und dann auch noch die Gefahr, dass eine weitere Straftat begangen wird", so Oberwexer laut orf.at. Nur eine schwere Straftat begangen zu haben und dafür rechtskräftig verurteilt worden zu sein, reiche für eine Ausweisung nicht aus. Es müsse zusätzlich die Gefahr bestehen, dass eine weitere Straftat begangen werde.

Auch die "Letzte Generation Österreich" verweist auf Twitter darauf, dass die von ihnen befragten Juristen eine Abschiebung als unverhältnismäßig ansehen.

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